Massentierhaltung in Brandenburg: Gericht stoppt Schweinefabrik
Ein Potsdamer Gericht hält die Mastanlage in Haßleben für unzulässig – zumindest in der Bauplanung. Aber über Tierschutzfragen wurde nicht entschieden.
Das Gericht entschied nun allerdings nicht wegen der erheblichen Bedenken in Tier- und Umweltschutz, sondern aufgrund von „bauplanungsrechtlichen Mängeln“. Die Akten seien derart defizitär und wenig sorgfältig zusammengetragen worden, dass sie für das Gericht keine Grundlage zur Entscheidung bieten konnten, beschreibt Keitel die Situation im Gerichtssaal. Immer wieder hätten die Richter betont, wie schlampig der Antrag aussehe. „Aufgrund ganz einfacher planungsrechtlicher Fragen wurde die Genehmigung kassiert“, bestätigt Klägeranwalt Peter Kremer. Eine Berufung ließ das Gericht deshalb auch gar nicht erst zu.
Seit 2004 planten Investoren, die in der DDR für 150.000 Schweine genutzte und im Jahr 1991 stillgelegte Schweinezucht- und Mastanlage wieder in Betrieb zu nehmen. Neun Jahre lang konnten Tier- und Umweltschützer*innen das verhindern.
Doch ein niederländischer Unternehmer wollte Mitte der Nullerjahre dann eine Anlage für ursprünglich 85.000 Schweine bauen. Schnell formierte sich Widerstand „gegen diese tierquälerische und umweltschädigende gigantische Großanlage“, wie sich der Deutsche Tierschutzbund in einer Mitteilung erinnert. 2013 genehmigte das Landesumweltamt dann jedoch die Anlage für 37.000 Tiere.
Landesumweltamt will „weitere Schritte prüfen“
Wie die Tierschützer*innen schreiben, sollten Zuchtsauen größtenteils einzeln in Kastenständen gehalten werden. Für die Mastschweine war vorgesehen, sie in Buchten mit Vollspaltenboden unterzubringen. Umweltschützer*innen fürchten zudem schädliche Auswirkungen für die umliegende Natur – wie den Kuhzer See und den Kuhzer Grenzbruch – durch die anfallende Gülle.
Der Anwalt des Bauunternehmens, Matthias Dombert, zeigte sich dennoch zuversichtlich, dass die Pläne umgesetzt werden können. Inzwischen gebe es bessere Filtertechnik, sodass die Auswirkungen auf die Umwelt geringer ausfielen. Sybilla Keitel widerspricht entschieden: „Vor dem Hintergrund von Umwelt-, Tier- und Brandschutz ist diese Anlage einfach ein Ding der Unmöglichkeit.“
All diese Argumente wurden vom Verwaltungsgericht Potsdam nun noch nicht berücksichtigt. Das könnte aber passieren, wenn Landesumweltamt und Investor Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Thomas Frey vom Landesumweltamt sagte: „Wir warten die schriftliche Urteilsbegründung ab, bevor wir weitere Schritte prüfen.“ Keitel dagegen hofft, dass das Urteil so bald wie möglich rechtskräftig wird, „dann machen wir auch eine Flasche Sekt auf“.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund
Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt
Vieles deutet auf radikal-islamfeindlichen Hintergrund hin
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Russische Männer auf TikTok
Bloß nicht zum Vorbild nehmen
Wirbel um KI von Apple
BBC kritisiert „Apple Intelligence“
Keine Konsequenzen für Rechtsbruch
Vor dem Gesetz sind Vermieter gleicher