G 20 und Grundrechte: Demoverbot für Hamburgs Innenstadt
Die blaue Zone, innerhalb derer während des Gipfels keine Demos stattfinden dürfen, kommt nun doch. Aber sie darf nicht so heißen.
Gründe dafür könnten Protokollstrecken und Rettungswege sein, sagte er. Protokollstrecken sind die Wege, auf denen die GipfelteilnehmerInnen zwischen Flughafen, Hotels und Tagungsort pendeln.
Dass das Demoverbot jetzt doch kommt, hatte eine Meldung des Gängeviertels zutage gefördert. Zwei Kundgebungen der AktivistInnen waren nicht genehmigt worden, weil sie innerhalb der blauen Zone lägen. So habe es die Versammlungsbehörde begründet. Die Zone beginne bei der U-Bahn St. Pauli und ziehe sich jeweils einen Kilometer westlich und östlich der Alster bis zum Flughafen. Das Gängeviertel will dagegen klagen.
Die „gewissen Sachen“, wie sie die Polizei nennt und die dort dann nicht stattfinden können, sind Versammlungen. Das war bereits im April öffentlich, aber von der Politik dementiert worden. Bei einem Kooperationsgespräch hatte die Versammlungsbehörde dem Anmelder der Großdemonstration, die am 8. Juli stattfinden soll, eine blaue Zone aufgezeichnet. Im Gegensatz zur roten und gelben Zone darf man sich dort aufhalten – nur nicht demonstrieren.
BürgerrechtlerInnen hatten Sorge geäußert, dass wegen des Gipfels grundlegende Freiheitsrechte geopfert würden. „Wir sind uns einig, es wird keine Demonstrationsverbotszone geben“, sagte Justizsenator Till Steffen (Grüne) noch im April. Innensenator Andy Grote (SPD) sprach von einem „Festival der Demokratie“, Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) lobte am Dienstag die Demonstrationsfreiheit in Hamburg.
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