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Verschleierungs-Verbot in SchuleKritik an Ausschluss von Muslimin

Das Urteil gegen eine Schülerin aus Osnabrück, die wegen ihres Nikab von der Schule geworfen wurde, ruft Kritik hervor. Muslimverbände sind gegen ein Verbot.

Hätte die Klägerin nur in Gegenwart einer Lehrerin abgenommen: den Nikab Foto: dpa

Hamburg taz | Die Lehrergewerkschaft GEW kritisiert den Rauswurf einer Schülerin aus Osnabrück aus einer Abendschule – zumindest in Teilen. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte am Montag bestätigt, dass die 18-Jährige nicht länger am Unterricht teilnehmen darf, weil sie sich weigert, ihren Gesichtsschleier abzulegen. „Wir dürfen Frauen nicht nur deswegen vom Unterricht ausschließen, weil sie Burka oder Nikab tragen“, sagte Ilka Hoffmann vom Hauptvorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Die Schule sei für Mädchen aus streng konservativen, islamischen Haushalten oft die einzige Möglichkeit, Kontakt zu Gleichaltrigen aufzunehmen. „Im Unterricht kann sich das Selbstbewusstsein herausbilden, das nötig ist, um entgegen der Familientradition den Schleier abzunehmen“, sagte Hoffmann. Anders sei das bei Lehrerinnen, die ein Vorbild sein müssten und deshalb keinen Nikab tragen könnten. Hoffmann spricht damit allerdings nicht im Namen der niedersächsischen GEW.

GEW hält Gesichtsschleier vor allem für Wahlkampfthema

Der dortige Geschäftsführer Richard Lauenstein hält es für falsch, sich zu dem konkreten Fall zu äußern. „Die Debatte um Burka und Nikab ist künstlich hochgezogen“, sagte Lauenstein. Sie werde geführt, um rechtspopulistischen Parteien wie der AfD bei den anstehenden Wahlen Stimmen abzujagen. „Wir halten das für gefährlich.“ In der Bundesrepublik seien Gesichtsschleier eigentlich kein Problem, sagte Lauenstein.

Burkadebatte

Die Unionsminister fordern auf Bundesebene ein teilweises Verbot für Gesichtsschleier. Musliminnen sollen in Gerichten, Ämtern, Schulen oder im Straßenverkehr keine Burka und keinen Nikab tragen dürfen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bewertet den Vorschlag zurückhaltend, obwohl sie die Verschleierung für „integrationsfeindlich“ hält. „Beim Thema Vollverschleierung werden wir sorgsam prüfen, welche Handlungsmöglichkeiten verfassungsrechtlich gegeben sind“, sagte sie.

Kritik an dem Vorschlag kommt von der Polizeigewerkschaft, die in Burkas kein Sicherheitsproblem sieht.

Das bestätigt auch die Landesschulbehörde. In Niedersachsen habe es in diesem Jahr nur einen weiteren Fall gegeben, in dem eine Schülerin ihren Gesichtsschleier tragen wollte, sagte Behördensprecherin Bianca Schöneich. „Nach Gesprächen zwischen der Schulleitung und der Schülerin verzichtet sie darauf.“

Gesichtsschleier sind in Schulen nicht grundsätzlich verboten. Auch an der Abendschule Sophie Scholl waren in der Schulordnung weder religiöse Symbole verboten noch gab es Bekleidungsvorschriften. Die 18-Jährige konnte also nicht wissen, dass sie im Nikab an der Schule nicht erwünscht ist, als sie im April zugelassen wurde. Für die Lehrer sei eine Kommunikation jedoch nicht möglich, wenn sie das Gesicht und die Mimik ihrer Schülerin nicht sähen, sagte die Sprecherin Schöneich.

Durch den Ausschluss vom Unterricht fühlte sich die Schülerin in ihrer freien Religionsausübung eingeschränkt. Doch vor Gericht erschien sie wegen des großen Medieninteresses nicht und konnte somit auch nicht darlegen, warum es eine unzumutbare Einschränkung für sie wäre, auf ihren Schleier zu verzichten.

Muslimverbände sind gegen Verschleierung und ihr Verbot

„Deshalb ist das Urteil zu akzeptieren“, sagte die Geschäftsführerin des Ditib-Landesverbands Niedersachsen und Bremen Emine Oğuz. Es sei schade für die junge Frau, da durch den Besuch der Abendschule deutlich sei, dass sie sich weiterbilden wolle. Die Vertreterin der türkischen Moschee-Gemeinden im Land sieht es zwar kritisch, wenn junge Frauen ihr Gesicht verstecken, ist aber gegen ein Verbot: „Das würde diese Menschen weiter ausgrenzen.“

Auch Recep Bilgen, der Vorsitzende der Schura, des Landesverbandes der Muslime in Niedersachsen, gibt sich zurückhaltend, wenn es um ein Verbot an Schulen geht. Er sagt jedoch, es sei „ein Mindestmaß an Voraussetzung für Kommunikation, das Gesicht zu zeigen“. Auch unter muslimischen Theologen sei es weitgehend Konsens, „dass Musliminnen ihr Gesicht nicht zu verdecken brauchen“.

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10 Kommentare

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  • Eigentlich heisst es im GG "Bekenntnisfreiheit" und sichert die ungestörte Religionsausübung zu.

     

    In der Schule ist aber Schule angesagt und nicht Religionsausübung!

     

    Man stelle sich vor, ein Lehrer stellt einem Katholiken eine Frage und der fängt an, 20 Minuten den Rosenkranz zu beten.

     

    Wenn ein Mädel sich in ungebührlicher, also sexuell aufreizender Kleidung ins Klassenzimmer begibt, wird es auch nach Hause geschickt.

     

    Die ungestörte Religionsausübung ist gewährleistet. Zuhause oder in Gebetshaus, aber doch nicht im öffentlich Raum.

     

    Ist unmittelbar einsichtig. Niemand kann mitten auf der Autobahn anhalten, aussteigen und sich nach Mekka verneigen.

    • @Lorenz Meyer:

      ich fürchte, die junge frau wollte die abendschule nicht besuchen, um dort ungestört beten zu können. sondern um ebbes in diversen schulfächern zu lernen. was ist daran eigentlich so schwer zu begreifen?

       

      und was genau ist eigentlich "sexuell aufreizende Kleidung"? gegenwärtig scheint mir das der gesichtsschleier zu sein.

      • @christine rölke-sommer:

        Ja was, denn nun?

        Geht es jetzt um ungestörte Religionsausübung oder nicht?

        Wenn sie nur lernen wollte, kann sie ja aus dem Ganzkörperkondom schnell raushülfen und nach der Schule wieder rein.

        Wo ist das Problem?

        • @Lorenz Meyer:

          warum sollte die junge frau in Ihr "Ganzkörperkondom" schlüpfen, wenn sie sich doch in ihrem eigenen wohl fühlt? und in dem genausogut ebbes lernen kann wie in dem Ihrigen.

          • @christine rölke-sommer:

            Wenn die Frau sich lieber in ihrem Ganzkörper kondom aufhält als zu lernen, scheint es ja mit ihrem Bildungshunger nicht so we

  • Diese Form der Verschleierung wird im Koran nicht gefordert, das wird selbst von moslemischen Gelehrten immer wieder betont. In den allermeisten moslemischen Ländern selbst ist es nicht gestattet, voll verschleiert eine Schule/Universität zu besuchen. Für bildungshungrige Nikab/Burka-Träger empfehlen sich katholische Mädchenschulen mit ausschließlich weiblichem, Kopftuch tragendem Lehrpersonal (Nonnen), da diese Form der Verschleierung ja in erster Linie zum Schutz des anderen /vor dem anderen Geschlecht dient...

  • Natürlich sind Muslimverbände gegen das Verbot der Verschleierung. Aber sind Muslimverbände tatsächlich die Sprecher der meisten MuslimInnen in Deutschland? Ich glaube nicht. Und die taz sollte da etwas differenzierter argumentieren.

  • Diese Gesichtsverschleierung hat nicht das geringste mit freier Religionsausübung zu tun. Es stellt nur eine bewusste Provokation der deutschen Gesellschaft dar. Wir würden ja schließlich auch nicht gutieren, käme jemand daher der meint Menschen Opfern zu müssen weil seine Religion ihm das gebietet.

    • @Eimsbüttler:

      Welche deutsche Gesellschaft meinen Sie denn, die da provoziert wird? Da gehören ziemlich viele Menschen dazu, z.B. Nikab-Trägerinnen. Oder meinen Sie, die deutsche Gesellschaft sei homogen weiß und christlich? Das ist falsch und rassistisch noch dazu. Ich nehme an, dass Muslima besseres zu tun haben, als Sie "bewusst" zu provozieren. Die Welt dreht sich nicht um Sie.

      Der Unterschied zwischen Nikab und Ihrem Beispiel ist, dass das Tragen einer Verschleierung keiner anderen Person schadet. Der Vergleich ist vollkommen unangemessen.

      • @leserin:

        Zur deutschen Gesellschaft zähle ich alle die offen ihr Gesicht zeigen, egal ob sie nun einen deutschen Pass haben oder nicht. Menschen die sich dieser Gesellschaft total verweigern müssen halt mit gewissen Einschränkungen rechnen.