Gerichtsurteil in Osnabrück: Kein Gesichtsschleier im Klassenraum

Eine Abendschule in Osnabrück hat eine Schülerin mit Niqab rausgeworfen. Das örtliche Verwaltungsgericht findet die Entscheidung richtig.

Frau mit Niqab

Dürfte so nicht mehr in die Räume der Osnabrücker Abendschule Sophie Scholl: eine Frau mit Niqab Foto: dpa

HAMBURG taz | Sie will mit Gesichtsschleier im Klassenraum sitzen: Eine 18-jährige Muslima aus Osnabrück hat gegen die Abendschule Sophie Scholl geklagt, weil die dortigen Lehrer sie wegen ihres Niqab vom Unterricht ausgeschlossen haben. Sie fühlte sich in ihrer Religionsausübungsfreiheit verletzt. Das Verwaltungsgericht Osnabrück gab gestern allerdings der Schule recht.

Ein Niqab ist ein Schleier, der das Gesicht fast vollständig verdeckt. Es bleibt nur ein Schlitz für die Augen frei, diese werden aber nicht wie bei einer Burka durch ein Gitter überdeckt.

Den Ausschluss der Schülerin begründet die niedersächsische Landesschulbehörde damit, dass mit einem solchen Schleier die offene Kommunikation zwischen Lehrern und der Schülerin „nicht mehr gewährleistet“ sei. „Mimik und Gestik sind für die Kommunikation wichtig“, sagt Behördensprecherin Bianca Schöneich. Dafür sei es notwendig, die Gesichter der Schüler zu erkennen.

Constanze Schnepf

„Das Verbot ist nicht in Ordnung, wenn andere religiöse Symbole, wieKreuze oder Kopftücher an der Schule erlaubt sind.“

Die Schülerin hatte im April die Zusage für die Abendschule erhalten und bereits am Unterricht teilgenommen.

Con­stanze Schnepf, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Vereins Ibis in Oldenburg, kritisiert den Ausschluss: „Das Verbot ist nicht in Ordnung, wenn andere religiöse Symbole, wie Kreuze oder Kopftücher an der Schule erlaubt sind.“

Das Verwaltungsgericht entschied gegen die Schülerin, die ihrer Schule gegenüber zwar zugestimmt hatte, sich vor dem Unterricht von einer weiblichen Lehrkraft identifizieren zu lassen, aber nicht auf den Niqab verzichten wollte. Sie war zur Verhandlung wegen des Medieninteresses nicht erschienen.

Sie habe den Konflikt, in den sie geriete, wenn sie den Niqab nicht tragen könne, schriftlich nicht ausreichend dargelegt, sagte ein Gerichtssprecher. Deshalb entschied das Gericht gegen sie. „Mit der Diskussion um ein Burka-Verbot hat das nichts zu tun.“

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