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Arbeitskampf im Kino BabylonGroße Leinwand für Streik

Per einstweiliger Verfügung wollte das Kino Babylon seinen streikenden Mitarbeitern die Verteilung von Flugblättern verbieten – und scheitert damit krachend.

Mit diesem Plakat wollte sich der jüdische Babylon-Geschäftsführer im Oktober gegen die Boykottaufrufe seiner Mitarbeiter wehren Foto: dpa

Es läuft nicht gut für die Geschäftsführung des Babylon-Kinos in Mitte: Seit Juli befinden sich mehrere Mitarbeiter im unbefristeten Streik, sie fordern höhere Löhne und einen Tarifvertrag. Anfang Oktober erntete der Geschäftsführer Timothy Grossmann scharfe Kritik für eine Kunstaktion, in der er die Boykottaufrufe der Streikenden mit dem Boykott jüdischer Geschäfte in der NS-Zeit verglich. Jetzt hat das Kino auch noch das erste von insgesamt drei arbeitsrechtlichen Verfahren gegen einzelne Mitarbeiter verloren: Mit einer einstweiligen Verfügung wollte die Geschäftsführung diesen Mitarbeitern verbieten, ein Verdi-Flugblatt zu verteilen – dem machte das Arbeitsgericht am Mittwoch einen Strich durch die Rechnung.

Die Geschäftsführung hatte bemängelt, durch das Flugblatt würde ein negativer Eindruck des Kinos und seiner Geschäftsführung vermittelt. Das weist der zuständige Richter schon kurz nach Beginn der Verhandlung zurück: „Das ist einem Arbeitskampf doch immanent – wenn Forderungen erhoben werden, entsteht selbstverständlich der Eindruck, dass die Gegenseite diese Forderungen bisher nicht erfüllt.“ Der Antrag lege vielmehr den Verdacht nahe, die Geschäftsführung wolle das Streikrecht der MitarbeiterInnen beschränken.

Das bestreitet der Anwalt der Geschäftsführung – Grossmann selbst ist nicht erschienen. Man wolle „das Streikrecht keinesfalls in Abrede stellen“, nur würden mehrere Formulierungen „falsche Eindrücke erwecken“, etwa die Behauptung, das Babylon erhalte vom Land Berlin jährlich „Zuschüsse in sechsstelliger Höhe“. Tatsächlich hat das Babylon im Jahr 2015 keine Landeszuschüsse in dieser Höhe mehr erhalten – in der aktuellen Version des Flugblatts, die seit Mitte Oktober verteilt wird, ist dieser Halbsatz allerdings bereits gestrichen.

Die Geschäftsführung sieht sich aber noch durch zwei weitere Formulierungen geschädigt: Zum einen suggeriere die im Flugblatt erhaltene Forderung, die Sätze des Bundestarifvertrags zwischen Verdi und dem Kinoverband HDF für das Babylon zu übernehmen, dass es diesen Tarifvertrag noch gebe – obwohl dieser 2014 vom HDF aufgekündigt wurde. Zum anderen erwecke die Forderung nach einer „verbindlichen Mindestbesetzung“ den Eindruck, dass eine solche fehle, dabei gebe es sehr wohl einen Dienstplan.

Natürlich dürften die Mitarbeiter eine Bezahlung nach Tarifvertrag fordern

Beides weist der Richter zurück. Natürlich dürften die Mitarbeiter eine Bezahlung nach einem bestimmten Tarifvertrag fordern, ganz gleich ob dieser gekündigt sei oder nicht, und ein Dienstplan sichere noch lange keine verbindliche, tarifvertraglich festgehaltene Mindestbesetzung. Für eine einstweilige Verfügung gebe es ohnehin keine Begründung, schließlich habe die Geschäftsführung den entsprechenden Antrag erst vier Wochen nach Kenntnisnahme des Flugblatts eingereicht – so dringend könne es also nicht sein.

Ob die Geschäftsführung trotz dieser Entscheidung weiterhin auch gegen Verdi als Verfasserin des Flugblatts vorgehen will, wie ihr Anwalt während der Verhandlung angekündigt hatte, ist unklar: Für eine Stellungnahme war Grossmann am Mittwoch nicht zu erreichen.

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