Beate Zschäpe im NSU-Prozess: Das letzte Gefecht
Redet sie oder redet sie nicht? Zschäpe schreibt den Richtern, eventuell „etwas auszusagen“. Der Konflikt mit ihren Verteidigern wird immer heftiger.
Bisher – 211 Prozesstage lang – hatte Zschäpe eisern geschwiegen. In einem handgeschriebenen vierseitigen Brief an das Gericht deutet sie nun ein Ende dieser Strategie an. Sie beschäftige sich „durchaus mit dem Gedanken, etwas auszusagen“, schreibt Zschäpe darin. Für diesen Fall aber sei eine „weitere Zusammenarbeit“ mit ihren Verteidigern „unmöglich“. Denn: Ihre Anwälte hätten angekündigt, ihr Mandat niederzulegen, sollte sie „eine Aussage zu einzelnen Vorwürfen machen“. Dadurch, so Zschäpe, „fühle ich mich geradezu erpresst“.
Das Schreiben, datiert auf den vergangenen Donnerstag, liegt der taz vor. Damit gibt es erstmals einen schriftlichen Beleg, dass Zschäpe zu einer Aussage bereit wäre. Vor allem aber heizt die Angeklagte mit ihrem Brief den Streit mit ihrer Verteidigung weiter an. Bereits vor zwei Wochen hatte Zschäpe den Antrag gestellt, ihre Anwältin Anja Sturm zu entlassen.
Nun teilt sie auch gegen die Mitverteidiger Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl aus. Ersterer würde im Prozess „ständig twittern“ und sich mit „der Organisation seines Urlaubs beschäftigen“. Letzterer surfe „ständig im Internet“. Und Anja Sturm, legt Zschäpe nach, „geht es nicht darum, mich zu verteidigen, sondern darum, Pflichtverteidigergebühren zu kassieren“. Seit zwei Wochen herrsche „Funkstille“ zu ihren Anwälten, beklagt Zschäpe. „Jeder Gesprächsversuch läuft eher auf eine Konfrontation anstatt Kommunikation hinaus.“
Der Streit erneuert ein Zerwürfnis aus dem Vorjahr: Bereits im Juli 2014 hatte Zschäpe beantragt, alle drei Anwälte zu entbinden – ohne Erfolg. Die Verteidiger weisen in aktuellen Schreiben an das Gericht die neuen Vorwürfe zurück: Diese erschlössen sich „nach wie vor nicht“. Man sei sehr wohl zu Gesprächen mit der Mandantin bereit. Es sei vielmehr Zschäpe, die diese verweigere. Auch, so die Anwälte, drohte man keinesfalls mit einer Mandatsniederlegung im Falle einer Aussage. Genauere Angaben verböten sich „aufgrund der anwaltlichen Verschwiegenheitsverpflichtung“.
Inzwischen richteten die Verteidiger auch ein gemeinsames fünfseitiges Schreiben an Zschäpe – mit deutlicher Ansprache. Die Angeklagte selbst zitiert den Brief gegenüber den Richtern; die Verteidiger bestätigten dem Gericht die „korrekte“ Wiedergabe. Ein „anmaßendes und selbstüberschätzendes Verhalten“ werfen die Anwälte darin ihrer Mandantin vor. Dies werde man „nicht weiter akzeptieren“.
Heikle Einblicke
Das Schreiben offenbart auch eine heikle neue Erkenntnis. Denn die Anwälte werfen Zschäpe vor, dass „Sie uns aufgrund der nur fragmentarischen Weitergabe Ihres exklusiven Wissens nicht in die Lage versetzen, Sie optimal zu verteidigen“. Will heißen: Offenbar wissen selbst die Verteidiger bis heute nicht, welche Rolle Zschäpe beim NSU spielte.
Dass all dies nun bekannt wird, nimmt die Angeklagte offenbar in Kauf, um mit der Schlammschlacht nachzuweisen, dass ihr Vertrauensverhältnis zu den Verteidigern „endgültig erschüttert“ ist – die Voraussetzung für einen Pflichtverteidigerausschluss. Der scheint dennoch unwahrscheinlich, denn mit gänzlich neuen Anwälten stünde die Beweisaufnahme vor einem Neustart. Auch lässt Zschäpe völlig offen, zu was genau sie aussagen würde.
Die Richter wollen bis kommende Woche eine Entscheidung über Zschäpes Antrag treffen. Ungeachtet dessen wird am Dienstag der Prozess fortgesetzt. Dann ist ein früherer Jenaer Gesinnungsgenosse des späteren NSU-Trios geladen. Befragt werden auch ein Zeuge und ein Polizist zu einem Überfall auf einen Edeka-Markt 1998 in Chemnitz, der dem NSU zugerechnet wird.
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