Zoff um Prostitutionsgesetz: Mindestalter für Puffmutter?
Die Koalition streitet über das Gesetz fürs Rotlichtmilieu. Einen Idiotentest für Prostituierte soll es nicht geben, versichert das Familienministerium.
Was steht in einem Gesetzentwurf, der hoch umstritten ist? Und der versucht, Moral und Recht zu verbinden, indem er Regeln für SexarbeiterInnen, BordellbetreiberInnen und KundInnen aufstellt? Selbst über Auswirkungen für AnwohnerInnen wird nachgedacht.
Manches aus dem Papier, das der taz vorliegt, ist bekannt: Kondompflicht für Sexkäufer, Anmeldepflicht für Prostituierte, Pflicht zu Gesundheitskonsultationen. Als „Idiotentest“ kritisiert die Prostituiertenorganisation Dona Carmen in Frankfurt/Main den Passus, dass die Anmeldebescheinigung verweigert werden könne, wenn „eine Prostituierte oder ein Prostituierter nicht über die zum eigenen Schutz erforderliche Einsicht verfügt“. Das weist das Familienministerium, zuständig für das Gesetz, zurück. Es gebe „keine Pläne“ der Regierung, „einen ‚Idiotentest‘ für Prostituierte einzuführen“, sagte eine Sprecherin.
Das Gesetz soll 2016 in Kraft treten. Doch die Abstimmung zwischen Union und SPD ist nicht unkompliziert. CDU/CSU wollen es rigider, die SPD hätte es gern liberaler. Am Donnerstagabend wollten sich dem Vernehmen nach zuständige Gremien treffen, um erneut über strittige Fragen zu verhandeln. Dabei dürfte es unter anderem um die Frage gehen, ob SexkäuferInnen ein Bußgeld zahlen sollen, die kein Kondom verwenden. Unklar sind sich die Koalitionspartner auch, wie alt mindestens BordellbetreiberInnen sein müssen: volljährig oder doch besser 21?
Unabhängig davon stellt sich die Frage, wie praxisnah das Prostituiertenschutzgesetz ist. Wie will man beispielsweise überprüfen, ob SexkäuferInnen tatsächlich Kondome benutzen? Indem Kontrollbehörden benutzte Präservative einsammeln? Oder könnte es demnächst noch ein weiteres Gesetz geben, eins zur Sexpolizei?
Der Entwurf entbehrt auch nicht unfreiwilliger Komik. So müssen „Prostitutionsfahrzeuge [beispielsweise Wohnwagen, d. A.] so ausgestattet sein, dass die Türen (…) von innen jederzeit zugänglich sind“. Und eine Bordellerlaubnis erlischt, wenn der Betreiber nicht innerhalb eines Jahres den Laden aufgemacht hat.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund
Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt
Vieles deutet auf radikal-islamfeindlichen Hintergrund hin
Keine Konsequenzen für Rechtsbruch
Vor dem Gesetz sind Vermieter gleicher
Wahlprogramm von CDU und CSU
Der Zeitgeist als Wählerklient
Anschlag in Magdeburg
Auto rast in eine Menschenmenge auf dem Weihnachtsmarkt
Russische Männer auf TikTok
Bloß nicht zum Vorbild nehmen