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Debatte Polizeigewalt in FergusonVerkommene Standards

Bernd Pickert
Kommentar von Bernd Pickert

Die Entscheidung der Grand Jury im Fall Michael Brown setzt den Notwehrexzess als legitimierte Regel fest. Sie trifft damit vor allem Schwarze.

Eine Wandmalerei zum Gedenken an Michael Brown in New York Bild: reuters

E s war vollkommen vorhersehbar, was sich in dieser Woche in der US-amerikanischen Kleinstadt Ferguson im Bundesstaat Missouri abspielte. Dass die Grand Jury zu dem Schluss kommen würde, es gebe keinen Grund, Anklage gegen den Polizisten Darren Wilson zu erheben, war ebenso abzusehen wie die Reaktionen darauf.

Wilson hatte im August dieses Jahres in Ferguson den 18-jährigen unbewaffneten Schwarzen Michael Brown erschossen. Am Montagabend kam es nach der Grand-Jury-Entscheidung in Ferguson zu Demonstrationen und Ausschreitungen, mehrere Gebäude und Autos gingen in Flammen auf, andere wurden geplündert. Am Folgetag demonstrierten in weit über 100 US-amerikanischen Städten Zigtausende gegen Rassismus und Polizeigewalt.

Für die schwarze Bevölkerung der USA reihte sich die Entscheidung in ein Narrativ ein, das ihrer Erfahrungswelt entspricht: Man kann mit uns machen, was man will, ohne dafür belangt zu werden. Präsident Barack Obama erklärte zwar seinen Respekt vor der Entscheidung, gab aber zu bedenken, dass die Benachteiligung von Schwarzen und People of Colour durch Polizei und Rechtssystem ja nicht frei erfunden sei.

Rund 400 Personen werden jedes Jahr von der Polizei erschossen. Das sind mittlerweile mehr als zehnmal so viele Menschen wie zum Tode verurteilt und hingerichtet werden. Es sind weniger als die, die in Brasilien durch die Kugeln der Militärpolizei sterben, aber im Vergleich zu anderen entwickelten Demokratien ist ihre Zahl unglaublich hoch (Beispiel Deutschland: Hier wurden 2012 und 2013 jeweils 8 Menschen von der Polizei erschossen).

Polizei nicht geschult

Polizisten in den USA sind kürzer und schlechter ausgebildet als anderswo – das gilt insbesondere für die lokalen Polizeikräfte, die den meisten Bürgerkontakt haben. Oftmals kennen sie nicht einmal die Gesetze, nach denen sie eigentlich handeln sollen, vor allem aber fehlt in der Regel jede spezielle Ausbildung für eine gewaltfreie Konfliktlösung.

taz.am wochenende

Der eine will sich einen Bart wachsen lassen, doch es wächst noch nicht mal Flaum. Der andere schwor in Syrien schon den Treueeid auf den IS. Wie zwei junge Islamisten vom Märtyrertod träumen, der eine vor dem Rechner, der andere vor Gericht, lesen Sie in der taz.am wochenende vom 29./30. November 2014. Außerdem: Die Menschen in der Republik Moldau sind hin- und hergerissen zwischen Russland und der EU. Protokolle von fünf Moldawiern vor der Parlamentwahl am Sonntag. Und: Was passiert eigentlich auf Gangbang-Partys? Am Kiosk, eKiosk oder gleich im praktischen Wochenendabo.

Psychisch kranke Personen etwa laufen besonders große Gefahr, ein Zusammentreffen mit den Uniformierten nicht zu überleben. Eine in diesem Sommer veröffentlichte Studie aus Los Angeles belegt, dass dort, wo Polizisten speziell auf den Umgang mit geistig verwirrten Personen vorbereitet werden, die Zahl der Todesfälle deutlich sinkt – doch zu solch einer Schulung sind viele Lokalpolizeien weder fähig noch willens.

Und solange es, wie jetzt im Fall Mike Brown, ausreicht, dass ein Polizist erklärt, sich bedroht gefühlt zu haben, um zwölf Schüsse auf einen Unbewaffneten zu rechtfertigen, wird sich daran auch nichts ändern. Selbst wenn die Angaben Darren Wilsons zu 100 Prozent stimmen sollten – Zweifel sind angebracht –, so ist doch nicht einzusehen, dass der Konflikt wirklich nicht anders hätte gelöst werden können als mit Schüssen. Der Notwehrexzess als legitimierte Regel – auch das bedeutet die Entscheidung von Ferguson.

Bedrohungsgefühl reicht aus

Aber auch das ist nicht isoliert zu sehen, folgt es doch derselben Logik, die auch den in vielen Bundesstaaten geltenden „Stand your ground“-Gesetzen zugrunde liegt. Müsste ein Bürger eigentlich vom Gesetz dazu animiert werden, einem gewaltsamen Konflikt möglichst aus dem Weg zu gehen oder ihn so niedrigschwellig wie irgendwie möglich zu lösen, so legitimieren diese Gesetze auch die Anwendung tödlicher Gewalt – immer dann, wenn der Täter angibt, sich bedroht gefühlt zu haben.

Polizei und Bürger in einem Land ohne staatliches Gewaltmonopol handeln gleichermaßen verantwortungslos – und die Gesetze sorgen nicht dafür, die Standards nach oben zu verschieben, sondern sie setzen sie im Gegenteil weiter herab.

Erst in diesem Kontext wird die legal ausgeübte Gewalt so exzessiv. Dass sie dann vor allem Schwarze trifft, ist keine Besonderheit der Polizei: Es ist nur eine Fortschreibung der Benachteiligung, die Schwarze in allen anderen Lebensbereichen auch erfahren.

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Bernd Pickert
Auslandsredakteur
Jahrgang 1965, seit 1994 in der taz-Auslandsredaktion. Spezialgebiete USA, Lateinamerika, Menschenrechte. 2000 bis 2012 Mitglied im Vorstand der taz-Genossenschaft, seit Juli 2023 im Moderationsteam des taz-Podcasts Bundestalk. In seiner Freizeit aktiv bei www.geschichte-hat-zukunft.org
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41 Kommentare

 / 
  • Die Kommentare sind (für mich) erschreckend.

    Real st doch: Hier wurde ein Mensch getötet ohne zwingende Unvermeidbarkeit. Der Täter war zu keiner Zeit objektiv gefährdet und konnte sich subjektiv auch nicht gefährdet sehen.

     

    Hier wurde Wildwest praktiziert.

    Würde wohl dem heutigen Reichssichersheithauptamt gut gefallen, bald.

    • @Rainer Pakosch:

      Unfug.

       

      Oder Sie erklären bitte wie Sie Nachweisen das der W. zu keinem Zeitpunkt durch den B. gefährdet war.

       

      Oder passt das bloß nicht in Ihr simples Weltbild?

  • "Die abgegebenen Treffer haben sich alle... gegen eine Person gerichtet die sich auf den W. zu bewegt hat!"

    Wie können Sie so sicher sein, dass es die "Person" war, die sich auf den "W." zu bewegt hat und nicht umgekehrt?

    Vielleicht hat ja der "W." ein paar Warnschüsse abgegeben, "die Person" (schon am Arm verletzt) hat sich umgedreht, fängt einen Schuss in den unteren Brustbereich und krümmt sich vor Schmerzen, woraufhin die nächsten Kugeln den gesenkten Kopf treffen ...

    Solch ein Szenario wäre aufgrund der Treffer ebenso denkbar.

    • @Ute Krakowski:

      Erstmal trifft es sich im Laufen für den Schützen ziemlich schlecht,

      und dann gibt es keine Spuren die aud eine entsprechende Drehung hinweisen würden.

       

      Es gibt auch keinen Nachweis das noch "Warnschüsse" abgegeben wurden,wieso auch?

      Zudem werden, nach den Aussagen Überlebender, noch minutenlang nach einem Kurwaffentreffer keine Schmerzen verspürt.

       

      Und "gekrümmt" hat sich der B. nach den Sektionsbefunden auch nicht, sondern sich mehr oder weniger gradlinig nach vorn bewegt. So ist der Geschädigte auch aus einer Bewegung zu liegen gekommen.

      Für ein Stehenbleiben und Umdrehen zum Trefferzeitpunkt thorakal ergeben sich aus dem Verlauf und der Orientierung der Schusskanäle keine Anzeichen.

      • 1G
        1714 (Profil gelöscht)
        @KarlM:

        Sie stehen mit Ihren in diesen Zusammenhängen geäßerten Ansichten sehr allein. Wollen Sie provoziern, sind Sie ein Agent provocateur? Was wollen Sie? Oder gefallen Sie sich als widersprechender "Ordungsmann" und brauchen sowas für Ihr Ego?

        • @1714 (Profil gelöscht):

          vielleicht ein Widergebohrener Richter oder so aus m Dritten...ich weiß ja auch nicht :-)

        • @1714 (Profil gelöscht):

          Nachdem ich auch Sie gebeten hatte Ihre Sichweise mit Argumenten zu untermauern, sind Sie dieser Bitte nicht nachgekommen. Weil Sie offenkundig außer einer vorgefassten Meinung nichts zu bieten haben?

           

          Wieso empfinden Sie eine Provokation, wenn der kriminaltechnisch/pathologische Zusammenhang und das Spurenbild erläutert werden?

           

          Oder vertragen Sie bloß das naheliegende Resultat nicht?

      • @KarlM:

        Waren Sie vor Ort mit der Untersuchung beauftragt? So wichtig, wie Sie sich hier machen, könnte man grad den Eindruck haben. Mal ganz abgesehen davon, daß Ihre Behauptungen offenkundig jeglicher physiologisch-anatomischen Grundlage entbehren.

        • @Dudel Karl:

          Na wenn dem so ist, dann können Sie ja sicher nachvollziehbar darlegen, was ich falsch dargestellt habe?

        • 1G
          1714 (Profil gelöscht)
          @Dudel Karl:

          Ich befürchte, dem ist nicht zu helfen. Ihre Einschätzung "Wichtigtuer" ist wohl zutreffend. Er sollte sich andere Lektüre suchen, es gibt genug davon ...

  • Interessant ist die Analyse, warum die Grand Jury es nicht zu einem Prozess hat kommen lassen: Die Staatsanwaltschaft hat den Juroren direkt vor der Aussage des Polizisten einen Gesetzestext vorgelesen und vorgelegt, der besagt, dass es im Bundesstaat erlaubt und nicht strafbar sei, auf Flüchtende Verdächtige zu schießen. Nur dass dieses Gesetz 1985 als verfassungswidrig erkannt wurde und seitdem offensichtlich nicht mehr gilt. Dies hat die Jurymeinung anscheinend entscheidend beeinflusst.

    https://www.youtube.com/watch?v=Gw4nQd6lryw

    • @Ein Kommentator:

      Nut hat der W. den Versuch gemacht den flüchtenden B. zu verfogen.

       

      Die abgegebenen Treffer haben sich alle, ausweislich von 2 Sektionsgutachten, gegen eine Person gerichtet die sich auf den W. zu bewegt hat! Alle Treffer erfolgten von vorn.

       

      Wie also kommen Sie darauf dass auf einen Flüchtigen geschossen worden sein soll?

       

      Und rechtlich war der B. kein Verdächtiger mehr, sondern nach dem ersten Angriff auf den W. im Wagen Täter!

       

      Die Beweislage gibt da nicht her, oder

      • @KarlM:

        "der "B" wurde auch nicht als "Verdächtiger" angesprochen, sondern nur, weil er mitten auf der Straße lief. Im Klartext heißt das: Erschossen wegen Ungehorsam gegenüber Polizeibeamten.

         

        Und Sie müssen ja irgendwie dabei gewesen sein, wenn Sie so genau Bescheid wissen wollen. Ob das wirklich die Beweislage hergibt oder ist es einfach nur die Aussage eines (eigentlich) Tatverdächtigen?

        • @Ute Krakowski:

          Unfug. Das mit dem "Verdächtigen" stammt nicht von mir.

           

          Zum Ablauf:

           

          Das waren rechtlich und faktisch getrennte Handlungen.

           

          1. Aufforderung zurück auf den Gehweg.

          2. Erster Angriff gegen den W. durch den B. im Fahrzeug mit Schussabgabe. Der B. beendet die Einwirkung und entfernt sich.

          3. Ansatz zur "Nacheile", d.h. Verfolgung des B. durch den W.

          4. Richtungsumkehr des B. und Bewegung auf den W. (in erneuter Angriffsabsicht) zu.

           

          Hier wurde 2 mal zur Abwehr eines Angriffs geschossen.

           

          Genau das belegen auch die sichergestellten Sachbeweise, ich dachte Sie haben die wesentlichen Unterlagen mittlerweile gelesen?

          • @KarlM:

            Mhm. Sie haben gut gelernt, wie man mit Beamtendeutsch die Realität zurechtbiegen kann.

          • @KarlM:

            Nee, stammt nicht von Ihnen, sondern von den Darstellungen des "B" zusammen mit den "Sachbeweisen", die sicherlich auch anders gedeutet werden können.

            • @Ute Krakowski:

              "Die abgegebenen Treffer haben sich alle... gegen eine Person gerichtet die sich auf den W. zu bewegt hat!"

              Wie können Sie so sicher sein, dass es die "Person" war, die sich auf den "W." zu bewegt hat und nicht umgekehrt?

              Vielleicht hat ja der "W." ein paar Warnschüsse abgegeben, "die Person" (schon am Arm verletzt) hat sich umgedreht, fängt einen Schuss in den unteren Brustbereich und krümmt sich vor Schmerzen, woraufhin die nächsten Kugeln den gesenkten Kopf treffen ...

              Solch ein Szenario wäre aufgrund der Treffer ebenso denkbar.

  • Jetzt haben auch die USA ihren Majdan.

     

    Ich bin sicher, schon bald werden hohe US-Diplomaten den Demonstranten in Ferguson selbstgebackene Plätzchen bringen, und der deutsche Aussenminister wird nach Ferguson reisen und die Demonstranten der Unterstützung der EU versichern, ganz wie kürzlich in Kiew.

  • Sehr geehrter Herr Pickert,

     

    warum wieder so ein realitätsfremder, dafür um so emotionsbeladnerer, Kommentar zu einem hinlänglich klaren Sachverhalt?

     

    Wann wird nach Ihrre Einschätzung berechtigte Notwehr zum Notwehrexzess? Dann wenn es Ihnen beliebt? Sicher nicht!

     

    Um es nochmal zu verdeutlichen Wenn es darum geht einen gegewärtigen rechtswidrigen Angriff zu beenden, ist die Zahl der abgegeben Schüsse nicht relevant und kann es auch nicht sein.

     

    Es zählt hier der Eintriffserfolg der Maßnahme, erst ab dem Eintrisserfolg ist jeder darüber hinaus abgegebene Schuss einer zu viel und kann die Tatbestandsmerkmale eines Notwehrexzesses erfüllen, muss es aber nicht.

     

    Wenn Sie begründete Zweifel am Bericht des W. haben, nur zu die Berichte zum Spurenbild am Ereignisort sowie die Sektionsbefunde liegen vor!

     

    Und nach diesen Sachbeweisen gibts in ausgerechnet diesem Fall keine Anzeichen für einen Notwehrexzess, sondern für einen zweimal geführten, und damit nachhaltigen, Angriff des B. gegen den W.

     

    Auch empfiehlt es sich die Rechtsgrundlage von Handlungen von Zivilisten nist sinnlos mit derjenigen von Personen mit hoheitlichen Befugnissen zu vermischen, das geht schon im Ansatz schief.

     

    Eine Forderung nach einer normierten Güterabwägung invermeintlichen oder echten Notwehrlagen ist absurd und realitätsfremd.

    • @KarlM:

      Ihnen gefallen diese Krawalle dort wohl ganz dolle. Sollte es noch viel mehr von geben, oder was denken Sie?

      Der Begriff "Notwehrexzess" war nur am Rande in dem Artikel erwähnt und eigentlich würde ich schon gerne wissen, was Sie die Gesetzgebung der USA angeht. Niemand, der sich mit diesen Gesetzen nicht anfreunden möchte, wird gezwungen, dorthin zu reisen.

      Inhaltlich setzt sich der Artikel mit der Möglichkeit auseinander, Krawalle zu vermeiden, die aufgrund einer wahrgenommenen Ungleichbehandlung bestehen. Der richtige Ansatzpunkt ist imo auch, die Ausbildung der Polizeikräfte zu verbessern.

      Es wird Sie wahrscheinlich wundern, aber in den meisten Staaten der USA hat jeder Polizist wesentlich mehr Übungsschüsse als jeder Deutsche. Nur reicht das eben nicht. Wer, wie die USA den Bürgern das Recht einräumen möchte, auch selbst Schußwaffen tragen zu dürfen, braucht logischerweise auch eine bessere Ausbildung derjenigen, die im Falle eines Falles diejenigen, die Waffen tragen, polizeilich maßregeln müssen.

      Infolgedessen ist die Analyse, dass Krawalle durch eine bessere Ausbildung in vielen Bereichen der Polizei auch in den USA verhindert werden könnten, völlig korrekt.

      • @Age Krüger:

        Warum sollte ich soziale Unruhen und er der Prämisse einer angeblichen Ungleichbehandlung "toll" finden?

         

        Welcher Umstand weiste denn hier eine "Ungleichbehandlung" nach?

         

        Gibt es Anhalte dafür der W. hätte einem Asiaten oder Weißen welcher nach seinem Hals greift nicht in die Hand geschossen?

         

        Und im Artikel wird eine empfundene, nicht eine wahrgenommene Ungleichbehandlung, die wenig hilfreich nicht präzise beschrieben wird, diskutiert.

        Niemand hat sich gegen bessere Ausbildung ausgesprochen. Um Handlungssicher zu sein ist das deutsche Training tatsächlich eher zu gering.

         

        Aber es geht polizeitaktisch garnicht um diese von weltfremden Theoretikern bemühte "Problematik des legal bewaffneten Zivilisten"! Die stellen schon seit Führung der FBI-Statistiken auch in den USA nachweisbar für Polizei kein besonderes Gefahrenpotenzial dar.

         

        Und das hat einen ganz praktischen Hintergrund: Auch in Deutschland wird immer(!) bis zum Nachweis des Gegenteils angenommen ein polizeiliches Gegenüber (heißt wirklich so) sei bewaffnet.

         

        Und solche Krawalle können nicht verhindert werden, selbst wenn hier vom Anfang der Ermittlungen das FBI gehandelt hätte, um lokale Missstände auszuschließen.....Das ist eine soziales- und Selbstverständnisproblem welches durch Ghettostrukturen immer wieder zementiert wird.

        • @KarlM:

          Die Unruhen entstehen aber immer nur anhand konkreter Vorfälle.

          Diese Vorfälle zu minimieren wäre eine Taktik, die Unruhen zu vermeiden.

           

          Davor kann man sich natürlich fragen, ob die Unruhen auch positive Aspekte für die Gesellschaft haben.

          Ich bin kein USA-Experte, insofern will ich das nicht beurteilen. Auf die Situation in der BRD scheint das eh kaum übertragbar.

          • @Age Krüger:

            Da widerstreiten die Ansprüche. Entweder versucht eine Gesellschaft gültiges Recht überall durchzusetzen oder Konflikte willkürlich zu vermeiden.

             

            Beides bringt keine schönen Resultate. Hier ist die Gesellschaftliche Spaltung zum Glück noch nicht so weit fortgeschritten, aber es zeichen sich durchaus unschöne Perspektiven in diese Richtung ab.

             

            Solange der Schaden in der Masse in den Problembezirken bleibt, wird sich in den USA wenig ändern. Niemand hat derzeit ein Interesse die sozialen und wirtschaftlichen Bedingugnen so zu verändern dass sich solche Ghettos nicht mehr ethablieren können.

    • @KarlM:

      Und eine Frage zum Gewaltmonopol habe ich auch noch!

       

      Natürlich hat die jeweilige staatliche Ordnung das Gewaltmonopol!

       

      Das Gewaltmonopol hat nämlich nichts mit physischer Gewalt zu tun, sondern berechtigt eine Organisation oder beliehene Person zu HOHEITLICHEM HANDELN. D.h. es handelt sich um ein Konstrukt das unter dem Vorbehalt gerichtlicher Prüfung Freiheitsrechte vorrübergehend einschränken darf.

       

      Nur mit Gewalt hats nichts zu tun.

      • @KarlM:

        Sie fabulieren?

         

        „Natürlich hat die jeweilige staatliche Ordnung das Gewaltmonopol! Nur mit Gewalt hat das nichts zu tun. Das Gewaltmonopol hat nämlich nichts mit physischer Gewalt zu tun" -?-?-?-

         

        Wie passt das hierzu:

         

        "Unmittelbarer Zwang ist ein deutscher Rechtsbegriff, der die hoheitliche Einwirkung auf Personen oder Sachen mittels körperlicher Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffen durch zuständige und befugte Amtsträger umfasst und wesentlicher Bestandteil und AUSDRUCK DES GEWALTMONOPOLS DES STAATES ist."

        • @H-G.-S:

          UZ kann eine Folge hoheitlichen Handelns sein, muss aber nicht.

          • @KarlM:

            Dafür, dass Sie in Ihrem Grundsatzkommentar so exzessiv ausschweifend, Folgendes in die Welt setzen wollten:

            "Das Gewaltmonopol hat nämlich nichts mit physischer Gewalt zu tun"

             

            Scheitern Sie nun hier aber beachtlich, allein schon an der kümmerlichen Dürftigkeit, Ihrer so kurz abgefassten Antwort. -Mein lieber Scholli!

            Tut mir Leid!- Aber Sie wirken hier wie eher ein sich aufspielen wollender, rechthaberischer Aufschneider als wie ein recht haben könnender Fachkommentator.

            Und das liegt in diesem Fall hier, an der massiv krachenden Inkonsistenz Ihrer Darlegung zum Thema „Gewaltmonopol und UZ“.

            • @H-G.-S:

              Hat es auch nicht. Das Gewaltmonopol ist eine gesellschaftliche Übereinkunft nur bestimmte Einrichtungen und Organisationen mit der Befugnis zu hoheitlichem Handeln auszustatten.

               

              Sie unterstellen das dabei immer UZ angewendet werden muss. Das trifft nicht zu. Daher gibts auch keine Inkonsitenz. Zudem können und dürfen auch Zivilisten unter bestimmten Umständen Gewalt anwenden, nur ist das eben Gewalt und keine Folge hoheitlichen Handelns.

              • @KarlM:

                Im übrigen "unterstelle" ich gar nichts- wie doch jeder der hier mitliest erkennen kann.

                 

                Ich habe aus einem öffentlich zugänglichen, fachlichen Text, mittels copy&paste hier einen Themenpunkt eingestellt, über den sie hier abweichend fabulieren wollten.

                 

                Wieso nur, kommen Sie nun dermaßen ins Schleudern?

              • @KarlM:

                Dann könnte man jenen anders lautenden Fachbeitrag in die Tonne hauen?

                 

                "Unmittelbarer Zwang mittels körperlicher Gewalt oder Waffen ist WESENTLICHER AUSDRUCK des Gewaltmonopols des Staates."

                ------

                Im allgemeinen wird der sich ausdrückende Wesensgehalt eines Textes doch durch den sogenannten "hermeneutischen Gehalt" seiner Aussage bestimmt-oder wie oder was??

                Wollen Sie mir hier, ein X als ein U vormachen?- Mit Verlaub.

      • @KarlM:

        "Nur mit Gewalt hats nichts zu tun."

         

        Und woran sterben dann die Opfer, wenn nicht durch Gewalt? OK, könnte sein, sie ersticken an den Ausdünstungen der beliehenen Personen, von wegen Amtsmief.

      • @KarlM:

        Ich glaube nicht, dass der Autor des Artikels nicht weiß, was ein "Gewaltmonopol" ist, noch bezweifelt er , dass dies beim Staat liegen sollte: "Polizei und Bürger in einem Land ohne staatliches Gewaltmonopol handeln gleichermaßen verantwortungslos"..

        Es geht hier um die "stand your ground - Gesetze, die JEDEN BÜRGER berechtigen, jeden zu erschießen, der unerlaubt ihren Grund und Boden betritt. Wo ist hier das staatliche Gewaltmonopol? Eben dies wird hier angeprangert, die Erlaubnis zum Töten ohne staatliches Gewaltmonopol, ebenso wie die Tötung eines Unbewaffneten aufgrund einer angeblichen Bedrohung.

        Hier mangelt es nicht dem Autor an Kenntnis der Gesetzeslage, sondern Ihnen am Verständnis der Aussage des Textes.

    • @KarlM:

      "realitätsfremder, dafür um so emotionsbeladnerer, Kommentar zu einem hinlänglich klaren Sachverhalt?"

       

      Der Sachverhalt mag für Sie "hinlänglich klar sein, dass muss nicht heißen, dass er das tatsächlich ist. Denn auch, wenn Sie sich als Experten wähnen, so waren Sie doch nicht dabei.

      Und was bedeutet: "Rechtsgrundlage von Handlungen von Zivilisten nicht sinnlos mit derjenigen von Personen mit hoheitlichen Befugnissen zu vermischen,"...

      Das heißt doch, nach allem was Sie bis jetzt geäußert haben nicht mehr als: §1, der Beamte hat immer recht -

      §2, sollte er einmal nicht Recht haben, tritt automatisch §1 in Kraft.

      Lizenz zum Töten für Polizeibeamte, Sichheitsleute und andere Weiße...

      • @Ute Krakowski:

        Nein das heißt es nicht.Da Sie mangels ausreichende Einsicht in die Zusammenhänge gern zur Übervereinfachung neigen ein Tipp:

         

        Lassen Sie sich das mit dem Hoheitlichen Handeln und dem Unterschied zu Jedermannsrechten besser von einem Juristen erklären.

        • @KarlM:

          Solange Sie einen Artikel wie den obigen abtun als "realitätsfern" und emotionsbeladen und die aufgeführten Einwände und Bedenken einfach als Unsinn abtun, bleibe ich bei meiner Behauptung. Im Übrigen kenne ich den Unterschied zwischen "Hoheitlichem Handeln" und "Jedermannsrechten" und muss mich auch nicht von einem Juristen darüber belehren lassen. Nichtsdestotrotz sind die von Ihnen vorgebrachten Behauptungen eben solche - nicht mehr und nicht weniger.

          • @Ute Krakowski:

            Da Sie bisher nur mit Behauptungen argumentieren, bleibt Ihnen auch nichts anderes übrig, oder?

             

            Und der Artikel behauptet einen Notwehrexzess, ohne diesen Umstand nachzuweisen. Das sollte Ihnen auch aufgefallen sein.

             

            Auch sollte differenziert erkälrt sein das "stand your ground" erstmal nur "Recht braucht dem Unrecht nicht weichen" bedeutet.

             

            Realitätsfern ist es, was ja nicht nur der Autor immer mal wieder fordert, eine normierte Güterabwägung in einer Notwehrlage vorzunehmen. Das ist nämlich nicht möglich. Darum ist "Notwehr" auch nie als "verhältnismäßig" sondern als "erforderliche Handlung" beschrieben die zweckmäßig und angemessen zu sein hat.

             

            Darin ist auch die Forderung von Herrn Pickert grundsätzlich enthalten: Nutzung des mildesten erfolgversprechenden Mittels. Das gilt entgegen den Behauptungen selbst in allen US-Bundesstaaten.

            • @KarlM:

              zitat aus dem Artikel:

              "Polizisten in den USA sind kürzer und schlechter ausgebildet als anderswo – das gilt insbesondere für die lokalen Polizeikräfte, die den meisten Bürgerkontakt haben. Oftmals kennen sie nicht einmal die Gesetze, nach denen sie eigentlich handeln sollen, vor allem aber fehlt in der Regel jede spezielle Ausbildung für eine gewaltfreie Konfliktlösung."

              Das ist für Sie natürlich auch reine Behauptung, die jeder Grundlage entbehrt.

              • @Ute Krakowski:

                Das hat ja auch nichts mit der zweimaligen Abwehr eines Angriffs im konkreten Fall zu tun!

                 

                "Gewaltfreie Konfliktlösung" ist dann meist keine Option mehr.

                 

                Niemand bestreitet den oft zu geringen Ausbildungsstand amerikanischer Polizeien.

              • @Ute Krakowski:

                Das hat ja auch nichts mit der zweimaligen Abwehr eines Angriffs im konkreten Fall zu tun!

                 

                "Gewaltfreie Konfliktlösung" ist dann meist keine Option mehr.

                 

                Niemand bestreitet den oft zu geringen Ausbildungsstand amerikanischer Polizeien.

                • @KarlM:

                  Solches (der Ausbildungsstand der Polizei und eine zweifelhafte Gesetzeslage) sind aber der Inhalt des von Ihnen gescholtenen Artikels. Der konkrete Fall ist nur der Aufhänger. Wobei noch einmal betont werden muss, dass Sie nicht dabei waren, aber trotzdem Ihre Sicht der Dinge als 100%ige Wahrheit verkaufen wollen.

                  • @Ute Krakowski:

                    Nein, der rechtliche Teil ist weitgehend unsinnig kommentiert. Damit ist nich anzufangen. Weil ohen Definitionen, Tatbestände und Begründungen, gibt es nicht zu argumentieren.

                     

                    Ferner wurde versucht die Angaben zu Spurenbild und Sektionsbefunden objektiv darzulegen. Meine Interpretation dieser Spuren habe ich, für fast jeden, erkennbar, von der Spurenlage getrennt ausgeführt.

                     

                    Sie haben sich ja wenigstens auf Grundlage der Sachbeweise Gedanken über alternative Handlungsabläufe gemacht! Das schätze ich als Diskssionsgrundlage durchaus gerade weil es meiner Interpretation widerspricht.

                     

                    Wahrheitsanspruch ist etwas für Religionen, nicht für eine wissenschaftliche Betrachtung. Es geht nicht darum Sie auf eine Sicht einzuschwören. Es wird nur auf die Unstimmigkeiten Ihrer Interpretation hingewiesen.