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Muslim darf Schützenkönig bleiben„Ausnahmsweise“ Respekt

Der Muslim Mithat Gedik darf Schützenkönig bleiben – „ausnahmsweise“. Aber am „Bezirkskönigsschießen“ darf er nicht teilnehmen.

König ohne Königsrechte: Mithat Gedik mit seiner Frau Bild: dpa

LEVERKUSEN dpa | Der Muslim Mithat Gedik kann Schützenkönig im westfälischen Werl bleiben. Dies beschloss der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS) als katholisch orientierter Dachverband am Mittwoch bei einer Sondersitzung in Leverkusen. Als Ausdruck von Respekt und Integration würden „ausnahmsweise“ keine Einwände gegen seine Königswürde in seiner Bruderschaft erhoben. Am Bezirkskönigsschießen dürfe er allerdings nicht teilnehmen.

Der BHDS hatte zunächst die Abdankung des muslimischen Schützenkönigs gefordert, der mit einer Katholikin verheiratet ist und mit ihr vier getaufte Kinder hat. Die Forderung war bundesweit auf scharfe Kritik gestoßen. Ein BHDS-Sprecher betonte, es solle keine weiteren Ausnahmen geben. „Es steht in unserer Satzung, dass wir nur Christen aufnehmen.“ Gedik sei aus Versehen aufgenommen worden. Er dürfe das Königsamt nun für ein Jahr ausüben, aber nicht mehr aufsteigen.

Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Guntram Schneider (SPD) kritisierte die Entscheidung, den muslimischen Schützenkönig nicht zum Bezirkskönigsschießen zuzulassen. „Die katholischen Schützenbruderschaften sollten in ihrer Satzung Werte verankern, nicht die Religionszugehörigkeit“, sagte Schneider dem Express.

In den Konflikt hatte sich auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingeschaltet. Deren Leiterin Christine Lüders nannte die Haltung des Dachverbandes intolerant und diskriminierend. Nordrhein-Westfalen gilt neben Bayern als Hochburg der Schützen: Schätzungen zufolge gibt es in NRW zwischen 750.000 und einer Million Schützen.

Der BHDS hat bundesweit 400.000 Mitglieder. Sein Schwerpunkt liegt in NRW und zwar durch die Präsenz in den katholischen Bistümern Köln, Essen, Aachen, Paderborn und Münster. Größter Dachverband der Schützen in Deutschland ist der Deutsche Schützenbund mit mehr als 1,4 Millionen Mitgliedern.

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3 Kommentare

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  • 4G
    4845 (Profil gelöscht)

    An seiner Stelle würde ich genau jetzt aus Protest austreten um ihnen den Knochen den sie mir da vorgeworfen haben in ihr Gesicht zurück zu schleudern. Anschließend eine Klage wegen Diskriminierung, wenn es sein muss bis vor die höchsten Gerichte dieses Landes und Europa!

    • @4845 (Profil gelöscht):

      Warum sollte er austreten? Sein Schützenverein steht ja zu ihm. Besser wäre es, wenn sich sein Schützenverein dafür einsetzen würden, derartig engstirnige Verbandsfunktionäre abzuwählen und die Satzung zu ändern.

      Man fasst sich ja an den Kopf, bei so viel Engstirnigkeit. Herr Gedik nimmt freiwillig bis zum Abitur in der Schule am katholischen Religionsunterricht, teil, er hat eine katholische Ehefrau und hat seine Kinder katholisch taufen lassen, damit praktisch für katholischen Nachwuchs gesorgt, aber

      trotzdem lässt ihn der Verband nicht an der Bezirksmeisterschaft teilnehmen. Damit hat dann auch Gediks Schützenverein den Schaden, weil von Ihnen niemand daran teilnehmen kann.

      Eine Klage wegen Diskriminierung würde allerdings wohl in diesem Fall keinen Erfolg haben, da Vereine da ziemliche Freiheit haben ihre Satzung zu gestalten und die Aufnahme von Mitgliedern frei beschränken können. Allerdings bleibt die Frage, in wie weit der Verband in die Belange des Vereins hinein regieren kann und ob er wirklich bestimmen darf, wen der Verein zur Bezirksmeisterschaft schickt.

      • 4G
        4845 (Profil gelöscht)
        @vulkansturm:

        "Warum sollte er austreten? Sein Schützenverein steht ja zu ihm"

         

        Um ein Zeichen zu setzen. Aber er kann natürlich auch MIT seinem Verein klagen, wenn diese wirklich und warhaftig zu ihm stehen.

         

        "Eine Klage wegen Diskriminierung würde allerdings wohl in diesem Fall keinen Erfolg haben, da Vereine da ziemliche Freiheit haben ihre Satzung zu gestalten und die Aufnahme von Mitgliedern frei beschränken können."

         

        Selbst wenn diese Beschränkungen gegen Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3 verstoßen "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.[...]"

         

        Sollte sich ein solcher Skandal bei einer Klage innerhalb Deutschlands bis zum Karlsruher Gericht tatsächlich bestätigen, dann muss dieser Mann den Verband samt BRD eben vor europäischen Gerichte ziehen! Dann muss er konsequent die ganzen Instatenzen durchziehen. Schließlich geht es ums Prinzip!