Muslim darf Schützenkönig bleiben: „Ausnahmsweise“ Respekt
Der Muslim Mithat Gedik darf Schützenkönig bleiben – „ausnahmsweise“. Aber am „Bezirkskönigsschießen“ darf er nicht teilnehmen.
LEVERKUSEN dpa | Der Muslim Mithat Gedik kann Schützenkönig im westfälischen Werl bleiben. Dies beschloss der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS) als katholisch orientierter Dachverband am Mittwoch bei einer Sondersitzung in Leverkusen. Als Ausdruck von Respekt und Integration würden „ausnahmsweise“ keine Einwände gegen seine Königswürde in seiner Bruderschaft erhoben. Am Bezirkskönigsschießen dürfe er allerdings nicht teilnehmen.
Der BHDS hatte zunächst die Abdankung des muslimischen Schützenkönigs gefordert, der mit einer Katholikin verheiratet ist und mit ihr vier getaufte Kinder hat. Die Forderung war bundesweit auf scharfe Kritik gestoßen. Ein BHDS-Sprecher betonte, es solle keine weiteren Ausnahmen geben. „Es steht in unserer Satzung, dass wir nur Christen aufnehmen.“ Gedik sei aus Versehen aufgenommen worden. Er dürfe das Königsamt nun für ein Jahr ausüben, aber nicht mehr aufsteigen.
Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Guntram Schneider (SPD) kritisierte die Entscheidung, den muslimischen Schützenkönig nicht zum Bezirkskönigsschießen zuzulassen. „Die katholischen Schützenbruderschaften sollten in ihrer Satzung Werte verankern, nicht die Religionszugehörigkeit“, sagte Schneider dem Express.
In den Konflikt hatte sich auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingeschaltet. Deren Leiterin Christine Lüders nannte die Haltung des Dachverbandes intolerant und diskriminierend. Nordrhein-Westfalen gilt neben Bayern als Hochburg der Schützen: Schätzungen zufolge gibt es in NRW zwischen 750.000 und einer Million Schützen.
Der BHDS hat bundesweit 400.000 Mitglieder. Sein Schwerpunkt liegt in NRW und zwar durch die Präsenz in den katholischen Bistümern Köln, Essen, Aachen, Paderborn und Münster. Größter Dachverband der Schützen in Deutschland ist der Deutsche Schützenbund mit mehr als 1,4 Millionen Mitgliedern.
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