Zusammenarbeit in der EU-Justiz: Kroatien liefert keine Kriminelle aus
Kurz vor dem EU-Beitritt schützt Kroatien Kriminelle: Die Auslieferungen ist verboten, wenn die Straftat vorm 7. August 2002 begangen wurde.
![](https://taz.de/picture/150424/14/Josip_Perkovic_kroatien_auslieferung.jpg)
ZAGREB dpa | Das neue EU-Mitglied Kroatien verweigert die Auslieferung von rund 20 mutmaßlichen Kriminellen. Das berichtete die Zeitung Jutarnji list am Dienstag in Zagreb.
Diese Personen, die vor allem von Österreich, Slowenien und Deutschland wegen Mordes, Drogenhandel, Vergewaltigung, Geldfälschung oder Kinderschändung mit internationalem Haftbefehl gesucht werden, haben danach nichts zu befürchten.
Ein vom Parlament nur zwei Tage vor dem EU-Beitritt verabschiedetes Gesetz verbiete Auslieferungen, wenn die Straftat vor dem Stichtag 7. August 2002 begangen wurde, laute die Begründung. Das umstrittene und im Eilverfahren verabschiedete Gesetz soll vor allem den früheren kroatischen Geheimdienstchef Josip Perkovic schützen, der vom Generalbundesanwalt mit internationalem Haftbefehl gesucht wird.
Perkovic soll 1983 noch zu jugoslawischen Zeiten den Mord an einem Dissidenten in Bayern in Auftrag gegeben haben. Zwar sei der entsprechende Antrag bei den kroatischen Behörden eingangen, er werde aber nicht bearbeitet, hatte Polizeidirektor Vlado Dominic Anfang letzten Monats gesagt.
Perkovic kenne als jahrzehntelanger Geheimdienstoffizier zu viele Einzelheiten über illegale und verdeckte Aktionen der Dienste zu jugoslawischer und später kroatischer Zeit, hatte es hinter vorgehaltener Hand als Begründung für das umstrittene Gesetz geheißen. Die Geheimdienste Jugoslawiens und seiner Nachfolgestaaten hatten über Jahrzehnte auf Dutzende Regierungskritiker im Ausland Mordanschläge verübt.
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