wochenübersicht: kinderhort : Winkelmaiers suchen nach den schönsten Spielsachen
Gerade ist Downtown die zweite Islamkonferenz beendet, da geht es im FEZ in der Wuhlheide weiter mit dem Dialog der Kulturen und Religionen. Aber anders als bei den Erwachsenen sind beim Deutsch-Türkischen Familienfest alle mit deutlich mehr Spaß bei der Sache.
Heute und morgen nämlich ist in Köpenick volles Programm angesagt. Bei freiem Eintritt werden zwanzig Kulturvereine und Institutionen da sein. Zum Beispiel werden Schülerinnen und Schüler der „Aziz Nesin“-Europagrundschule Bauchtänze aufführen, aber natürlich auch Breakdance. Es wird traditionelle und moderne Musik des Konservatoriums für türkische Musik aufgeführt, es gibt Ausstellungen, Informationsstände und natürlich jede Menge gutes türkisches Essen.
Um ganz konkrete Politik wird sich heute die 1. Kinderkonferenz in der Gropiusstadt kümmern. Im Gemeinschaftshaus am Bat-Yam-Platz können sich die jungen Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils etwas wünschen. Nämlich, wie ihr Viertel aussehen sollte, was fehlt, was weg muss. Ab neun Uhr werden dazu Arbeitsgruppen gebildet. Die Bestandsaufnahme der anstehenden Probleme haben junge Gropiusstädter im Alter zwischen neun und zwölf Jahren bereits vorher erledigt, heute soll es um Lösungen gehen. Zwischendurch wird gegen Mittag das Büffet geplündert. Und wenn alles getan ist, gibt’s eine Disco.
Zum guten Schluss noch etwas Entspanntes. Morgen wird es wieder mittelalterlich. Im Museumsdorf Düppel zeigt die Gruppe Marca brandenburgensis, wie die Menschen vor hunderten Jahren gelebt und gearbeitet haben. Um zehn geht es los in Zehlendorf. Es wird gewebt und gesponnen, gemahlen und gebacken, und das alles unter der guten Frühlingssonne, die doch recht eigentlich schon Sommersonne genannt werden will.
Deutsch-Türkisches Familienfest: 5. (13–18 Uhr) +6. (10–18 Uhr) Mai, FEZ, An der Wuhlheide 197; Kinderkonferenz: 5. Mai, ab 9 Uhr, Stadtvilla Global, Bat-Yam-Platz; Alltag im Mittelalter: 6. Mai, 10–16 Uhr, Museumsdorf Düppel, Clauertstr. 11