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Archiv-Artikel

wer zahlt, darf sehen kommentar von STEPHAN KOSCH

Selber schuld. Da können Spitzenvertreter der Wirtschaft das Ende der Freiwilligkeit beklagen, wie sie wollen – das zwangsweise Offenlegen ihrer Gehälter hätten die Vorstände von börsennotierten Unternehmen verhindern können. Sie hätten nur freiwillig Auskunft geben müssen, wie es eine unternehmerische Selbstverpflichtung, der Corporate Governance Codex von 2002, vorsah. Haben viele von ihnen aber nicht getan, wie etwa der DaimlerChrysler-Chef Jürgen Schrempp. Dass er bald Auskunft über sein Salär geben muss, gibt ein gutes Gefühl. Nicht, weil der Neid neue Nahrung braucht. Sondern weil es darum geht, die Leistung vor dem Hintergrund des erhaltenen Gehaltes bewerten zu können.

 Und was Aktionären bald möglich ist, sollte dem gemeinen Steuerzahler nicht vorenthalten werden. Auch er hat ein Recht darauf zu wissen, wie viel von seinem Geld auf das Gehaltskonto von Geschäftsführern öffentlich-rechtlicher Betriebe landet. Deshalb ist zu hoffen, dass Schröders gestriger Vorstoß im Kabinett nicht nur dem NRW-Wahlkampf geschuldet war und nächste Woche wieder in der Versenkung verschwindet.

 Dabei sind Unternehmen wie die Deutsche Bahn oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau gar nicht das Hauptproblem. Gerade auf landes- und kommunaler Ebene sind Leitungsfunktionen bei Wohnungsgesellschaft oder Wasserbetrieben beliebte Ver- oder Entsorgungsposten für Parteifreunde jeglicher Couleur. Das muss nicht immer gegen ihre Kompetenz sprechen. Doch auch hier gilt: Leistung und Gehalt müssen im rechten Verhältnis zueinander stehen.

 Das Prinzip muss lauten: Wer Geld gibt, darf wissen, wofür es verwendet wird. Gebührenzahler bei der GEZ, Beitragszahler von Krankenkassen, Versicherte der Rentenkasse – sie alle sollen über die Einkünfte der jeweiligen Spitzenmanager Bescheid wissen können. Das sorgt für Transparenz und Rechtfertigungsdruck, der Selbstbedienungsmentalität eindämmen kann.

 Dazu bedarf es übrigens keines Bundesgesetzes. Denn nichts hindert kommunale oder landeseigene Unternehmen daran, mit ihren Managern eine Veröffentlichung des Gehaltes zu vereinbaren. Möglicherweise auch auf freiwilliger Basis. Denn nicht alle sind so verschlossen wie Jürgen Schrempp.