was fehlt :
Gratisüberwachung. Ein Staatsdiener hatte bei Kurierfahrten zwischen mehreren Finanzämtern trotz eines Verbots seines Vorgesetzten Arbeitspausen in seiner Wohnung eingelegt. Doch der Vorgesetzte traute seinem Beamten nicht von hier bis über die Straße und beauftragte ein Detektivbüro. Erwartungsgemäß konnte der Privatschnüffler den Beamten mehrmals auf frischer Tat ertappen. Obwohl der die Dienstleistung nicht bestellt hat, muss er nun die Kosten seiner Überwachung selbst bezahlen. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied in zweiter Instanz, der Beamte habe seine Dienstpflichten vorsätzlich verletzt, also müsse er nun auch die entstandenen Kosten für seine Überwachung übernehmen.