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Archiv-Artikel

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Ermittlungen. Vorsätzlicher Mord verjährt nie – außer in den Niederlanden, wo er nach 18 Jahren zu den Akten kommt. So muss ein Autor, der in seinem jüngsten Werk nach 48 Jahren den Mord an seinem Stiefvater gesteht, keine Folgen fürchten. Das Opfer habe seine Mutter häufig schwer misshandelt, verteidigt Otto Veenhoven in seinem autobiografischen Krimi „Sunny Home“ die Tat. Die Behörden wollen wegen der Verjährung auf neue Ermittlungen gänzlich verzichten.