was fehlt :
Mein lieber Schwan. Die schwäbische Kommune Schorndorf muss einem Spaziergänger 600 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil dieser von einem stadtbekannten Rüpelschwan von hinten angefallen wurde und dabei eine Kopfplatzwunde und eine Prellung erlitten hatte. Das entschied das Stuttgarter Landgericht gestern. Es begründete sein Urteil damit, dass die Stadtverwaltung nicht ausreichend vor dem bissigen Tier gewarnt hatte. Nur im Norden und Osten des Stadtparksees standen entsprechende Hinweisschilder. Der Angriff fand aber auf der Westseite statt, wo der Schwan angeblich noch nie zugeschnappt hatte. Jetzt soll der Vogel eine Heimat in freien Gewässern finden, wo niemand für seine Bisse haften wird.