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was fehlt

Zurückhaltung. Christoph Windscheif von der dpa orakelt schön, was passierte, nähme Ernst August a.) eine Zivilklage seines Inselnachbarn Mombasa-Joe an bzw. stritte er b.) die Schlägerei mit ebendiesem anno 98 ab. Im einen Fall stünde eine Vorstrafe in des Welfen Führungszeugnis. Im anderen – bei Widerspruch gegen eine Geldstrafe – müsste er seinen Steuerbescheid vorlegen. dpa freut sich schon zu erfahren, wie viele „Schlösser, Burgen und antike Kunstschätze“ E.-A. sein Eigen nennt. taz rät: Nicht zu früh freuen! Vielleicht hat der Prügelprinz längst alles dem türkischen Staat überschrieben und hat nur noch ein Sakko in Monaco.

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