was fehlt ...: ... 25.000 Euro
Come on, Verwaltungsgericht Göttingen! Tu doch nicht so, als würdest du täglich – womöglich auch noch zur gleichen Uhrzeit – zu deiner Bankfiliale spazieren und dir die aktuellen Kontoauszüge ausdrucken, um sie fürderhin in einen dafür vorgesehenen Ordner zu heften und die ein- und ausgehenden Beträge zu prüfen. Das macht doch kein Mensch. Ach, du schon? Bitte, wenn's der Verdauung zuträglich ist.
Der Bürger an sich jedenfalls will mit Kontoständen, Lastschriftrückgaben und unvorhergesehenen Abbuchungen nichts zu tun haben. Deshalb verschließt er die Augen vor der Wahrheit, tut so, als würde das Bankkonto gar nicht existieren und bekommt feuchte Hände allein beim Gedanken daran, sich beim Onlinebanking einzuloggen. Da kann man schon mal übersehen, welche Summen da hin- und hergeschoben werden.
So wie der Göttinger Hochschullehrer, der 2006 wegen eines Zahlendrehers bei der Abrechnung von einem Arztrezept anstatt läppischen 25 Euro plötzlich 25.000 Euro auf dem Konto hatte. Dem ist auch nichts aufgefallen damals, und das Geld ist vermutlich einfach so, naja, verpufft. Ein Cappuccino hier, ein Bio-Äpfelchen da – sowas geht schnell. Leben ist eben teuer.
Das Verwaltungsgericht Göttingen, die alte Spaßbremse, findet natürlich, es sei „noch nicht einmal im Ansatz glaubhaft“, dass der Professor den Geldeingang nicht bemerkt habe. Und urteilt: Er muss das Geld zurückzahlen. Bleibt zu hoffen, dass das Gericht wenigstens einen Satz Aktenordner spendiert. (sey/dpa)
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