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Archiv-Artikel

von recht & gesetz

Auch wer nachts oder am Wochenende mit der Polizei in Konflikt kommt, hat Anspruch auf einen Rechtsbeistand. Der Anwaltliche Notdienst hilft bei der Suche: Unter ☎ 0170/610 59 49 sind die AnwältInnen montags bis freitags von 18 bis 8 Uhr, samstags und sonntags rund um die Uhr erreichbar.

Eine rechtsmedizinische Untersuchung durch erfahrene ÄrztInnen – auch dann, wenn die Polizei nicht eingeschaltet wurde – bietet Opfern von Gewalt die Hamburger Initiative gegen Aggressivität und Gewalt des Instituts für Rechtsmedizin. Hilfe rund um die Uhr unter ☎ 428 03 21 30.

Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten den Kinderzuschlag erst ab dem 1. Januar 2005. Das Landesarbeitsamt Nord teilt mit, dass Anträge und Anfragen für die neu beschlossenen Zuschüsse derzeit noch nicht bearbeitet werden.

Wer für eine Pauschalreise im Jahr 2000 nachträglich noch einen Kerosinzuschlag zahlen musste, kann sein Geld bis Jahresende beim Reiseveranstalter zurückfordern. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass diese Gebühr unzulässig erhoben wurde. Die Verbraucherzentrale (Kirchenallee 22) informiert in einem Merkblatt „Rückforderungen von Reisezuschlägen“ oder unter ☎ 0190/77 54 41 (1,24 €/Min.).