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Archiv-Artikel

verfassungsstreit um fünf-prozent-klausel Ende volksparteilicher Willkür

Verfassungsrecht ist politisches Recht, Wahlrechtsfragen sind Machtfragen. Und gerade darum oft so kompliziert geregelt. Sollte das der bremische Staatsgerichtshof jetzt verhindern – und dafür spricht einiges – dass Rot-Grün in Bremen die Fünf-Prozent-Hürde bei der Kommunalwahl in Bremerhaven wieder einführt, dann ist das ein Sieg über großkoalitionäre Willkür.

KOMMENTAR VON JAN ZIER

Gestern mühte sich der Bremerhavener Vertreter einmal mehr, Weimarer Verhältnisse an die Wand zu malen, sollte die Sperrklausel nicht wieder eingeführt werden. Ein kläglicher Versuch. Und ein Ausdruck der Selbstüberschätzung, die in jenem Verwaltungsgremium vorherrscht. Dass sich an der aktuellen Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung gar nichts ändern würde, ficht SPD und CDU ebenso wenig an wie die Tatsache, dass fast alle Stadträte der Republik sehr gut ohne Sperrklausel auskommen.

SPD und CDU in Bremerhaven geht es allein um ihre altbewährten Pfründe. Ihre Parteifreunde in Bremen machen sich dabei zum willfährigen Helfer, ebenso die Grünen. Dabei gibt es in Bremerhaven genau so wenig Gründe für die Hürde wie in Bremen. Die Verfassungsrichter müssen diesem undemokratischen Gebahren ein Ende setzen.

Bericht Seite 22