urteile :
Arbeitszimmer mieten. Wer ein Arbeitszimmer außerhalb der eigenen Wohnung mietet, kann die Mietkosten von der Steuer absetzen. Die Person des Vermieters ist dafür nicht maßgeblich. Man kann also auch bei Verwandten einen Raum mieten. In solchen Fällen muss allerdings mit sehr genauen Prüfungen durch das Finanzamt gerechnet werden. Ein Arbeitszimmer im Keller der Schwiegereltern wollte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz nicht anerkennen. Obwohl das ehemalige Arbeitszimmer inzwischen zum Kinderzimmer geworden war, wäre eine Ausquartierung des Arbeitsamen aus der eigenen Wohnung zu Arbeitszwecken nicht nötig gewesen, weil noch ein eigener Keller zur Verfügung stand. Das Gericht nahm deshalb einen nur vorgeblichen Umzug in das außer Haus befindliche Arbeitszimmer bei den Schwiegereltern an. Die Entscheidung über die Anerkennung muss der Bundesfinanzhof treffen. (Az. VI B 3/02)Bürgschaft. Dass Ehepartner füreinander bürgen, ist nicht unüblich. Dass es dabei schnell zu finanziellen Überforderungen kommen kann, ebenso wenig. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte fest, dass die Mithaftung von Ehepartnern nicht ausgenutzt werden dürfe. Wer nur aus emotionaler Verbundenheit zu einem anderen Menschen eine Bürgschaft auf sich nehme, die er weder überschauen noch leisten könne, dürfe letztlich nicht tatsächlich in die Pflicht genommen werden. Solche Bürgschaftsverträge seien sittenwidrig und nichtig, Banken dürften nicht auf einer derart ruinösen Mithaftung des Ehepartners bestehen. Die Argumentation der Banken, sich mit Hilfe solcher Bürgschaften gegen eine Verschiebung des Vermögens unter den Eheleuten absichern zu wollen, ließ der BGH nicht gelten. Wenn das der Grund sei, müsse die Bank solche Umstände beweisen und die Bürgschaft genau darauf beschränken. (BGH Az. XI ZR 81/01, 50/01) TAZ