unterm strich :
Das Unabhängige Filmfest Osnabrück kämpft ums Überleben. „Wir wollen alles versuchen, um alternative Finanzierungsquellen zu finden und das Filmfest auch weiterhin veranstalten zu können“, sagte Karl Maier, der Geschäftsführer des Film- und Medienbüros Niedersachsen, am Mittwoch in Osnabrück. Die von Niedersachsen und Bremen gegründete Mediengesellschaft Nordmedia hat die Förderung für 2005 endgültig gestrichen. Im laufenden Jahr sei die Fördersumme von ursprünglich 55.000 Euro auf 40.000 Euro gekürzt worden. Bei einem Gesamtetat von 126.000 Euro mache die Finanzierungslücke einen Anteil von 30 Prozent aus. Bereits Ende 2003 beschloss Nordmedia, sieben Filmfestivals von der Förderliste zu streichen. Während das Filmfest Osnabrück 2004 noch einmal mit 40.000 Euro unterstützt wurde, mussten andere Festivals nach Angaben ihrer Leiter schließen. Im kommenden Jahr, sagte Maier, müssten neue Sponsoren gefunden und alte gehalten werden. „Für andere Geldgeber wie beispielsweise die Europäische Union ist der Rückzug der Nordmedia natürlich kein positives Signal.“
Mit dem Film „Sophie Scholl“ von Marc Rothemund nimmt die „Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft“ (FSK) heute die 100.000. Prüfung vor. Mit der Sichtung der Komödie „Intimitäten“ löste die Wiesbadener Einrichtung am 18. Juli 1949 die Militärzensur ab. Die an US-Vorbildern orientierte privatwirtschaftliche Kontrolle gilt seither als vorbildlich, weil das Zusammenwirken von Filmwirtschaft, Kirche und Jugendverbänden der Diskussion um einen staatlichen Eingriff in die Filmfreiheit wirksam vorgriff.
Zum positiven Bild der FSK trug auch das selbstkritische Eingeständnis bei, dass sie „im Verlauf ihrer Geschichte immer wieder auch Fehlurteile gefällt hat“ – so wurde zum Beispiel Rossellinis Film „Rom, offene Stadt“ verboten. Als Tochtergesellschaft der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (Spio) betreibt die FSK aus rechtlicher Sicht keine Zensur, sondern nimmt lediglich das „Recht des Herstellers auf inhaltliche Gestaltung seines eigenen Erzeugnisses“ wahr. Diese Praxis wurde bereits 1958 von der Juristin Johanne Noltenius kritisiert. Denn durch die Absprache der Filmwirtschaft, die FSK-Entscheidungen grundsätzlich zu akzeptieren, nimmt die Wiesbadener Einrichtung eine „hoheitliche Funktion“ wahr, die es gemäß dem Zensurverzicht im Grundgesetz nicht geben darf. In der Öffentlichkeit wurde diese Problematik jedoch kaum wahrgenommen, seit mit Willy Brandts Ostverträgen der Kalte Krieg entschärft wurde, so dass die politische Zensur der FSK ihr Hauptbetätigungsfeld einbüßte.