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Man spricht nach mehreren Wochen Schließung endlich über die Öffnung von Kinos. Allerdings mit Unterschieden in den einzelnen Bundesländern. Die AG Kino, die rund 370 Programmkinos bundesweit vertritt, wünscht sich einen einheitlichen Starttermin. Wie sich die Situation jetzt darstelle, sei „suboptimal“, sagte deren Sprecher Christian Bräuer. Jedes Bundesland setze selbst Öffnungstermine und Regeln fest. In Berlin bleiben Kinos vorerst zu. In Nordrhein-Westfalen sollen sie Ende Mai öffnen dürfen, in Sachsen am Freitag, in Schleswig-Holstein kommende Woche. In Hessen dürfen Kinos bereits seit einigen Tagen aufmachen, aber am ersten Wochenende haben dort nur sehr wenige Betreiber die Chance zur Öffnung genutzt. Ein Grund, warum Verbände sich einen einheitlichen Starttermin wünschen, ist das Verleihsystem. „Niemand bringt einen Film heraus, wenn man nur ein Drittel des Bundesgebiets bespielen kann“, sagt Bräuer. Auch der Hauptverband Deutscher Filmtheater (HDF Kino) fordert einen einheitlichen Kinostart.

Das Land Baden-Württemberg gibt weitere als Nazi-Raubgut identifizierte Kulturobjekte an die rechtmäßigen Erben zurück: Es geht um die aus mehr als 420 Porzellanobjekten und weiteren Kunstgegenständen bestehende Sammlung des jüdischen Kunstsammlers Dr. Ernst Gallinek, die sich im Badischen Landesmuseum in Karlsruhe befindet, sowie das Gemälde „Pferdestall“ von Franz Krüger aus dem Bestand der Kunsthalle Karlsruhe. Die Sammlung Gallinek wurde vom Badischen Landesmuseum 2008 als NS-Raubgut identifiziert und in die Datenbank Lost Art eingestellt. In der Folge hatten sich verschiedene Anspruchsteller beim Wissenschaftsministerium gemeldet, unter denen allerdings die Frage, wer tatsächlich Erbe von Dr. Gallinek geworden ist, strittig war. Eine abschließende Klärung der Erbsituation konnte erst durch einen rechtskräftigen Beschluss des OLG Karlsruhe erreicht werden. Sie sei sehr froh, dass so „das lange anhängige Restitutionsverfahren“ abgeschlossen werden konnte, sagte dazu die Kunstministerin Theresia Bauer in Stuttgart.

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