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Archiv-Artikel

unterm strich

Der Regisseur Rosa von Praunheim sieht durch das Aufführungsverbot für den Kannibalenfilm „Rohtenburg“ die künstlerische Freiheit gefährdet. „Wenn jemand die künstlerische Freiheit einschränken lassen kann, nur um seine Version der Geschichte zu verbreiten, halte ich das für ein ganz großes Problem“, sagte er der Welt am Sonntag. Die Persönlichkeitsrechte von Armin Meiwes, des so genannten Kannibalen von Rotenburg, wiegen nach Ansicht des Gerichts schwerer als die Kunst- und Filmfreiheit (siehe auch den Kommentar auf der vorherigen Seite). Auch Praunheims Film „Dein Herz ist mein Gehirn“ ist von Meiwes’ Fall inspiriert. Einem möglichen Verbotsantrag sieht der Regisseur gelassen entgegen. Sein Film sei nur von dem Fall angeregt, erzähle aber eine eigene Geschichte.

Überall diese Verbote, spinnen eigentlich alle? Das tschechische Bistum Brünn hat die Werke des Komponisten Gustav Mahler (1860–1911) pauschal als „nicht Gott lobend genug“ eingestuft und die seit September 2000 regelmäßig veranstalteten Mahler-Konzerte in der Kirche von Iglau verboten. Grund für das Verbot sei ein Vatikanerlass von 1987, nach dem nur „Gott lobende“ Musik in Kirchen gespielt werden dürfe, berichtete der Prager Rundfunk am Sonntag. Mahler gilt als berühmter Sohn der Stadt.