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Archiv-Artikel

unterm strich

Ein von einem Deutschen beschädigtes Meisterwerk des Amsterdamer Reichsmuseums ist stärker zerstört als zunächst erwartet. Nicht nur die schützende Firnisschicht, sondern auch die Farben selbst seien angegriffen, sagte die Chefrestauratorin des Museums, Manja Zeldenrust, der Zeitung de Volkskrant vom Freitag. Der einschlägig vorbestrafte Deutsche hatte am 25. Juni einen Brandbeschleuniger auf das Bild „Schützenmahlzeit zur Feier des Friedens von Münster“ von Bartholomeus van der Helst geschüttet und angezündet. Die Flammen konnten zwar sofort erstickt werden. Doch die Restauratorin sagte, die Farbe habe die Hitze gespeichert „wie ein gekochtes Ei“. Dadurch seien sowohl Blasen als auch Vertiefungen entstanden. Der psychisch kranke 69-Jährige ist unter anderem durch Säureanschläge auf Bilder von Albrecht Dürer in München auffällig geworden. Er sitzt derzeit noch in den Niederlanden in Untersuchungshaft.

Der US-amerikanische Musiker Prince hat sich erfolgreich gegen die Verbreitung von illegalen Konzertmitschnitten gewehrt, das so genannte Bootlegging. In einem – noch nicht rechtskräftigen – Grundsatzurteil verbot das Landgericht Berlin den Raubkopierern, die DVD „Prince and the Revolution – The Homecoming 1983“ weiter zu vervielfältigen und zu verbreiten (Urteil vom 9. Mai, Az. 16 O 235/05). Außerdem muss die Beklagte sämtliche Kopien vernichten und offen legen, welche Vertriebswege sie genutzt und wie viel Umsatz sie mit der DVD erzielt hat.

„Damit hat erstmals ein deutsches Gericht die bisherige Rechtsprechung zu Bootleg-Tonträgern auch für DVD angewendet“, erklärt der Rechtsanwalt von Prince, Dr. Martin Diesbach. In den vom LG Berlin entschiedenen Fall hatte in den frühen Achtzigerjahren ein Konzertbesucher mit einer Amateurvideokamera ein Konzert von Prince abgefilmt. Zwanzig Jahre später vertrieb die Beklagte ihren illegalen Mitschnitt als DVD auf dem deutschen Markt. Prince müsse nicht hinnehmen, dass eine unautorisierte Aufnahme seines Konzerts vervielfältigt werde, entschieden die Richter. Sie erkannten darin einen Verstoß gegen deutsches Urheberrecht und internationale Abkommen.