piwik no script img

Archiv-Artikel

unterm strich

Neues aus Dresden: Im Streit um die Elbebrücke will die Stadt nun vor das Bundesverfassungsgericht und den Sächsischen Verfassungsgerichtshof ziehen. Dazu wurde der amtierende Oberbürgermeister Lutz Vogel (parteilos) am späten Donnerstagabend vom Stadtrat in geheimer Abstimmung beauftragt. Die Brückengegner im Kommunalparlament hoffen, den Bau im Unesco-Schutzgebiet damit doch noch zu stoppen und die drohende Aberkennung des Welterbetitels zu verhindern.

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hatte die Stadt in einem Eilverfahren zur Vergabe der Bauaufträge verpflichtet. Damit hatte sich das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde juristisch gegen den Stadtrat durchgesetzt. Das Kommunalparlament will den Bau aufschieben, um mit der Unesco nach einem Kompromiss zu suchen. Die Richter hatten sich in ihrer Entscheidung vor allem auf den Bürgerentscheid pro Brücke vom Februar 2005 gestützt.

Die Verfassungsbeschwerden sollen sich unter anderem auf die Verletzung der Anhörungspflicht beziehen sowie auf eine Verletzung der Rechtsschutzgarantie. Begründet wird dies damit, dass der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vor der endgültigen gerichtlichen Klärung vollendete Tatsachen schaffe.