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Archiv-Artikel

unterm strich

Das alte Dilemma: Der Geist soll wehen; aber auch etwas abwerfen. Darum gibt es nun Streit. Verlage und Autoren haben die geplante Neuregelung des Urheberrechts in Deutschland kritisiert. „Nur wenn der Staat diejenigen schützt, die vervielfältigungswürdige Inhalte schaffen, setzt er die nötigen Anreize dafür, dass solche Inhalte auch im digitalen Zeitalter noch entstehen können“, heißt es in der gestern veröffentlichten „Frankfurter Mahnung“ des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, des Verbandes deutscher Schriftsteller (VS) und des P.E.N. Nach Angaben des VS-Vorsitzenden Imre Török gehen Verlagen und Autoren jährlich schätzungsweise 30 Millionen Euro verloren, wenn der Gesetzentwurf wie geplant ungesetzt werden sollte.

Die drei Verbände forderten stattdessen ein „Konzept für eine sinnvolle Stärkung des Schutzes schöpferischer Leistungen im 21. Jahrhundert“. So sollten die Pläne für Kürzungen bei den Abgaben für Vervielfältigungsgeräte – die so genannte Gerätepauschale – endgültig aufgegeben werden. Und das Internet gelte vielen inzwischen gleich als urheberrechtsfreier Raum, sagte P.E.N.-Vizepräsident Sigfrid Gauch.

Auf Kopiergeräte und -medien wird seit vielen Jahren eine pauschale Abgabe erhoben, die von den Verwertungsgesellschaften wie VG Wort oder Gema an die Urheber verteilt wird. Es gibt Pläne, diese Abgabe abzuschaffen. Die Verbände betonten, es gehe ihnen nicht um Einschränkungen bei Veröffentlichungen auch im Internet. Es gelte aber sicherzustellen, dass jeder sein Urheberrecht wahrnehmen könne. „Jegliche Art politischer Zwang zum open access zu urheberrechtlich geschützten Werken ist eine gravierende Fehlsteuerung“, heißt es in der „Frankfurter Mahnung“.