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Archiv-Artikel

unterm strich

Big News! Joanne K. Rowling hat den weisen Zauberer Albus Dumbledore als schwul geoutet. Der beliebte Direktor des Zauberinternats Hogwart habe sich als junger Mann vom Charme und den Fähigkeiten seines Freundes Gellert Grindelwald blenden lassen, der eigentlich der dunklen Welt zugetan war, verriet die britische Autorin dem Internetdienst E!online zufolge bei einer Lesung in der New Yorker Carnegie Hall. Diese Liebe sei die „große Tragödie“ Dumbledores gewesen, sagte Rowling. Dumbledore hat sein Geheimnis im sechsten Band mit ins Grab genommen. Für Rowling gab es gleichwohl Handlungsbedarf, als sie hörte, dass bei der Verfilmung von „Harry Potter und der Halbblutprinz“ eine Beziehung des Zaubermeisters mit einem Mädchen angedeutet werden sollte. Sie habe Regisseur David Yates gleich ein Briefchen geschickt, um ihm die Augen zu öffnen, berichtete Rowling. Über Dumbledores sexuelle Interessen war im Internet lange und heftig diskutiert worden. Der siebte Band der Erfolgsserie erscheint am 27. Oktober auf Deutsch.

Auch wichtig! Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) hat die Auffassung des Bundesrechnungshofes zurückgewiesen, wonach die Bundeskulturförderung von der Verfassung nicht gedeckt ist. Dazu sagte ein Sprecher Neumanns der dpa, die „nicht neue Kritik des Rechnungshofes“ an der Bund-Länder-Mischfinanzierung werde „in keiner Weise geteilt“. Entsprechende Fragen seien bereits ausführlich im Rahmen der Föderalismusreform I diskutiert worden. „Mit gutem Grund wurde schon damals der Auffassung des Bundesrechnungshofes nicht gefolgt, da sich im Bereich der Kultur keine Änderung der hergebrachten Staatspraxis ergeben sollte“. Im Gutachten des Bundesrechnungshofes über die „Modernisierung der Verwaltungsbeziehungen von Bund und Ländern“ heißt es beim Thema „Kultur und Sport“, der Bund fördere Kunst, Kultur und Sport „in einem Umfang, der sich nicht mit seiner verfassungsrechtlichen Zuständigkeit deckt. Er okkupiert damit zum Teil originäre Aufgabenfelder der Länder.“ Das Grundgesetz enthalte keine ausdrückliche Regelung, die eine Zuständigkeit des Bundes für die Förderung von Kultur und Sport begründe. Einzige Ausnahme bilde die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt Berlin. Dies sei eine Aufgabe des Bundes und könne sich auch auf kulturelle Angelegenheiten erstrecken. Sollte darüber hinaus in anderen Fällen eine Förderung durch den Bund erfolgen, müsse diese Förderung im Grundgesetz konkret festgelegt werden. Der Deutsche Kulturrat nannte das Gutachten einen „Frontalangriff auf die Bundeskulturförderung“.