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Unter dem Titel „Schwarz-Weiß ist nicht gleich Grau. Deutsches Kino hinter dem Eisernen Vorhang“ werden vom 11. bis 25. November Defa-Filme in Israel gezeigt. In den Kinematheken Jerusalem, Tel Aviv und Haifa laufen bei der Retrospektive Filme, die nicht nur kinematografischen Wert hätten, sondern auch wichtige Quellen für das Verständnis deutscher Geschichte seien, heißt es. Auf dem Programm stehen zum Beispiel „Berlin Ecke Schönhauser“, „Solo Sunny“ und „Die Mörder sind unter uns“.
Das Frankfurter Oberlandesgericht entschied am Donnerstag, dass sich auch Juden antisemitische Äußerungen zuschulden kommen lassen können. Der Journalist Henryk M. Broder hatte sich im Rechtsstreit gegen den Verleger Abraham Melzer und den Autor Hajo Meyer, einen Überlebenden des Konzentrationslagers Auschwitz, befunden. 2005 erschien in Melzers Verlag ein Buch Meyers, in dem der Holocaust als „Laune der Geschichte“ bezeichnet wird. Die „früheste Ursache für den Antisemitismus“ liege „im Judentum selbst“, heißt es dort auch. Schließlich wird die Politik der israelischen Regierung mehrmals mit derjenigen der Nazis verglichen. Broder bezeichnete Verleger und Autor nach einer Lesung daher als „Kapazitäten für angewandte Judäophobie“. Melzer habe „eine Lücke entdeckt, die er fleißig mit braunem Dreck füllt“.
Nun stellte ein Frankfurter Richter laut Tagesspiegel fest: „Nach allem, was in Meyers Buch steht und bei der Lesung in Leipzig gesagt wurde, ist die Bezeichnung ,Kapazität für angewandte Judäophobie‘ eine rechtlich zulässige Kritik.“ Anders verhalte es sich mit der Ansicht, Melzer fülle eine Lücke mit „braunem Dreck“. Es könne der Eindruck entstehen, Melzers Verlag veröffentliche NS-Propaganda.