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Um aber noch einmal auf das ministerielle Tennismatch zurückzukommen: Der erste Satzgewinn geht an die FDP-Bundestagsfraktion. Denn die möchte die Bundeskulturstiftung als eine Stiftung bürgerlichen Rechts sehen, ausgestattet – und jetzt bitte Luft holen – mit 2 Milliarden Euro, also bislang noch 4 Milliarden Mark. Das Geld solle aus der Veräußerung der nicht mehr benötigten Gold- und Devisenreserven der Deutschen Bundesbank stammen. Diese ist nämlich mit der Euro-Einführung nur noch verpflichtet, eine Reserve bereitzuhalten.

In der Zeit heute zu lesen: Die Justiz geht jetzt schärfer als bisher mit Kunsthändlern ins Gericht, die mit gestohlener Ware allgemein beziehungsweise mit im Schwarzmarkt gelandeten Werken aus der NS-Zeit handeln. Der renommierte New Yorker Händler Adam Williams wurde vor kurzem in Nanterre zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er „im guten Glauben“ ein während des Vichy-Regimes gestohlenes Gemälde von Frans Hals in Paris angeboten hatte. Zuvor war es viermal ohne Beanstandungen bei Christie’s und Sotheby’s versteigert worden.

Das Urteil vom Mai 2001 werten auf Kunstrecht spezialisierte Anwälte in Deutschland als Präzendenzfall zur rechten Zeit mit möglichen Auswirkungen auf das in Reform befindliche Schuldrecht. Darin sind zwei Paragrafen enthalten, die durch eine klarere Fassung durchaus als Waffe gegen den illegalen Kunsthandel wirksam werden könnten. Sie betreffen die strittige Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe gestohlenen Kunstguts und schärfere Anforderungen an die „Gutgläubigkeit“, auf die sich Händler beim Erwerb gestohlener Güter meist berufen.

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