piwik no script img

und heute…urteilt EuGH über Flughafengebühren

Stellen die relativ niedrigen Landegebühren des ehemals städtischen Flughafens Lübeck eine verbotene staatliche Beihilfe dar? Die EU-Kommission bejahte das und leitete 2012 ein Beihilfeverfahren gegen die Stadt Lübeck ein. Anders sah es 2014 dann das Gericht der Europäischen Union (EuG): Es erklärte den Eröffnungsbeschluss der Kommission in erster Instanz für nichtig. Gegen dieses Urteil legte die Kommission Rechtsmittel ein. Damit muss sich nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) befassen: Heute urteilt er im Streit über Flughafenentgelte in Lübeck.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen