und heute: …urteilt EuGH über Flughafengebühren
Stellen die relativ niedrigen Landegebühren des ehemals städtischen Flughafens Lübeck eine verbotene staatliche Beihilfe dar? Die EU-Kommission bejahte das und leitete 2012 ein Beihilfeverfahren gegen die Stadt Lübeck ein. Anders sah es 2014 dann das Gericht der Europäischen Union (EuG): Es erklärte den Eröffnungsbeschluss der Kommission in erster Instanz für nichtig. Gegen dieses Urteil legte die Kommission Rechtsmittel ein. Damit muss sich nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) befassen: Heute urteilt er im Streit über Flughafenentgelte in Lübeck.
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