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südwesterNarrenfreiheit

Die AfD in Niedersachsen will strafbare Aussagen von Landtagsabgeordneten straffrei stellen – auch wenn sie außerhalb des Landtags, in einem Ausschuss oder in einer Fraktion fallen. Sogar Aussagen von Abgeordneten bei ihren Social-Media-Auftritten wären dann geschützt. Das gibt die Verfassung bisher nicht her. Deshalb will die Partei eine Verfassungsänderung beantragen. Die AfD behauptet, es gehe „um grundsätzliche Fragen der Demokratie und der Meinungsfreiheit“, also für Politiker. Der südwester findet, darüber könnte man reden, wenn gleiches dann auch für Äußerungen über AfD-Abgeordnete gilt. Dabei geht es ihm um grundsätzliche Fragen der Narrenfreiheit – aber dann in beide Richtungen, bitteschön.

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