studiengebühren : Seltene Hilfe für Gebührengegner
Fast alle Bundesländer erheben inzwischen Studiengebühren. Nach und nach haben sich die meisten Länder in den letzten zehn Jahren entschieden, für den Besuch von Fachhochschule und Universität Geld zu kassieren. Zwei Dinge waren dabei auffällig. Erstens: Es spielte nur eine untergeordnete Rolle, wer gerade die Macht hatte. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel war es die rot-grüne Regierung, die als erste Geld für das Studium verlangt hat. Zweitens: Deutsche Gerichte haben der Politik dabei keine Steine in den Weg gelegt – jedenfalls keine größeren. Bestenfalls wurde verlangt, dass Gebühren „sozialverträglich“ sein müssen – was immer das heißen mag. Um so bemerkenswerter ist es, wenn ein Richter wie Ludwig Kronthaler vom Bundesfinanzhof den Bezahlfreunden juristische Grenzen aufzeigt.
KOMMENTAR VON DIRK ECKERT
Gebührengegner können sich jetzt freuen, höchstrichterliche Unterstützung zu haben. Zu Recht kritisiert Kronthaler etwa, dass die Banken gleich doppelt abgesichert sind, die den Studierenden Darlehen gewähren: Zum einen dürfen sie marktübliche Zinsen nehmen, zum anderen können sie keine Verluste machen. Denn wenn Studierende nicht zahlen können, springt ein Ausfallfonds ein. Finanziert aus den Gebühreneinnahmen. So ist jedes unternehmerische Risiko für die Kreditinstitute ausgeschaltet.
Ob das aber reicht, das Studiengebührengesetz zu Fall zu bringen? Schon die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen hatten Juristen auf diese Frage angesetzt, ebenso die Studierendenvertretungen. Alle halten das Gesetz für verfassungswidrig – aber in der Regel aus völlig anderen Gründen als Richter Ludwig Kronthaler. Deswegen ist es schade, dass die SPD eine Verfassungsklage verhindert hat. Nur wenn einzelne Studierende sich auf einen mühsamen Rechtsstreit einlassen, kann richterlich geklärt werden, ob CDU und FDP mit ihrem Studiengebührengesetz etwa den Gleichheitsgrundsatz oder den Vertrauensschutz verletzt haben.