recht und billig:
Per Rechnung bezahlen
Die Hamburger Verbraucherzentrale rät dazu, Ware direkt beim Händler auf Rechnung zu bestellen. Diese Methode biete einen umfangreicheren Schutz als die Zahlung mittels eines Dienstleisters. Internethändler sind verpflichtet, eine gängige und zumutbare kostenfreie Bezahlmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Einige Händler bieten jedoch nur die Sofortüberweisung als unentgeltliches Zahlungsmittel an. Das ist laut Verbraucherzentrale unzulässig, da Verbraucher*innen bei dieser Zahlungsart gezwungen werden, sensible Daten an einen externen Dienstleister weiterzugeben. (taz)
Wohngeldbezieher*innen oft in Rente
Fast die Hälfte der Haushalte in Deutschland, die Wohngeld vom Staat erhalten, sind Rentner*innen-Haushalte. Insgesamt bezogen laut Bundesbauministerium Ende des vergangenen Jahres 504.410 Familien oder Einzelpersonen Wohngeld zur Begleichung ihrer Miete. In 230.610 Fällen (46 Prozent) waren Renten die Haupteinkommensquelle. Zweitgrößte Gruppe unter den Mehrpersonen-Haushalten im Wohngeldbezug sind mit 37 Prozent Arbeitnehmer*innen sowie Beamt*innen. In Einpersonen-Haushalten sind sogar 76 Prozent der Wohngeldbezieher*innen in Rente. (epd)
Verbände fordern neues Gemeinnützigkeitsrecht
Mehrere Organisationen aus den Bereichen Sport, Kultur, Umwelt und Soziales fordern Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Die dem Bundestag vorgelegten Entwürfe seien nicht ausreichend, kritisierten die Organisationen im November. Sie fordern eine Klarstellung, dass die eigenen gemeinnützigen Zwecke auch überwiegend oder ausschließlich mit politischen Mitteln verfolgt werden dürfen, solange das Abstandsgebot zu Parteien eingehalten werde. Unterzeichner sind unter anderem der Deutsche Kulturrat, der Deutsche Olympische Sportbund und der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe. (epd)
Kaum „divers“ im Personenstandsregister
Trotz der rechtlichen Möglichkeit haben bislang nur wenige intersexuelle Menschen ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister auf „divers“ ändern lassen. Das ergab eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes. Auch wählten wenige Eltern direkt nach der Geburt ihres Kindes den Geschlechtseintrag „divers“. Der Bundestag hatte am 14. Dezember 2018 beschlossen, dass es im Geburtenregister neben dem männlichen und weiblichen Geschlecht auch eine dritte Option sowie die Möglichkeit der Streichung des Eintrags geben soll. (epd)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen