recht und billig:
Rollstuhl statt E-Roller: Ein Elektroroller ist einem Gerichtsurteil zufolge kein Ersatz für einen Rollstuhl und muss deshalb auch nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden. Mit dieser am Montag in Celle bekanntgemachten Entscheidung wies das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen die Klage eines 80 Jahre alten, gehbehinderten Mannes aus dem Kreis Celle ab. Dieser hatte bei seiner Krankenkasse eine Beihilfe zum Kauf eines klappbaren E-Rollers mit Sattel beantragt. Die Kasse lehnte das ab und bot ihm stattdessen die Versorgung mit einem Elektrorollstuhl an, den der Kläger aber nicht haben wollte. (epd)
Geschäfte bleiben zu: Die Geschäfte in Oldenburg müssen anders als geplant am Sonntag, den 13. 9., geschlossen bleiben. Das Verwaltungsgericht Oldenburg habe am Donnerstag der Klage der Gewerkschaft Ver.di gegen eine Allgemeinverfügung der Stadt Oldenburg recht gegeben, wie das Gericht mitteilte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt hatte verkaufsoffene Sonntage am 13. 9. sowie am 4. und 11. 10. zugelassen. Damit wollte sie die Verluste des Einzelhandels durch die Coronapandemie abmildern. Das reichte den Richtern jedoch nicht: Die Begründung könne auch bundesweit und für jeden anderen Sonntag gelten. (epd)
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