: "Liebe taz..." Unrichtigkeit - betr.: "Angestelltenkammer kriselt weiter", taz vom 25.4.1997
Betr.: „Angestelltenkammer kriselt weiter“, vom 25.4.97
Ihr Beitrag enthält eine wesentliche Ungenauigkeit hinsichtlich der von der Angestelltenkammer Bremen von dem ehemaligen BBI-Geschäftsführer Dr. Gerald Graubner geforderten Schadenersatzsumme. Der Streitwert in dem Landgerichtsverfahren ist von Anfang an auf eine Million Mark festgelegt. Das ist genau der Betrag, um den die von dem BBI-Geschäftsführer zu unrecht eingegangene Mietverpflichtung über den ortsüblichen Vergleichsmieten liegt und für den die BBI- Geschäftsführer nach dem inzwischen vorliegenden Urteil des Landgerichts Bremen haften. Die in Ihrem Bericht erwähnten zehn Millionen Mark sind der bis zum Jahr 2011 ermittelte Mietbetrag, der selbstverständlich nichts über den Schaden aussagt, weil die Angestelltenkammer, bzw. ihre Weiterbildungseinrichtung WiSoAk GmbH selbstverständlich in dieser Zeit die Mieträume auch nutzt.
Das Landesarbeitsgericht befaßt sich schon längst nicht mehr mit der Frage, ob die Kündigung von Dr. Graubner formal in Ordnung war. Darauf aber fußt das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichtes Bremen zum Nachteil der Kammer.
Eberhard Fehrmann, Geschäftsführer der Angestelltenkammer
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