piwik no script img

"Liebe taz..." Gesetze lesen! - betr.: "Was darf die Landesbeauftragte", taz-Bremen vom 30.9.1996

Betrifft: „Was darf die Landesbeauftragte“, taz vom 30.9.1996

Es wird doch wohl im CDU-Fraktionsbüro eine Bremische Gesetzessammlung vorhanden sein? Und darin finden sich auch ältere Gesetze (das Büro gibt's ja schon länger)? Da sollte der Fraktionsvorsitzende, bevor er sich in weitere verbale Unkosten stürzt, mal recherchieren lassen. Denn im „Gesetz zur Errichtung der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau“ von 1980 ist nachzulesen, was die Landesfrauenbeauftragte alles darf und wozu sie qua Amt verpflichtet ist. Zu ihren Pflichten – Pflichten! – gehört danach nicht nur die Öffentlichkeitsarbeit zugunsten der Frauen (2(1)4.), sondern auch die „Prüfung von Gesetzen, Verordnungen und Maßnahmen des Senats wie des Bundes, ...soweit diese Auswirkungen auf die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau haben“(2(1)1.). Und wenn die Landesfrauenbeauftragte davon überzeugt ist, daß besagte Auswirkungen negativ sind, dann muß sie das der Öffentlichkeit mitteilen – unabhängig davon, wer die gleiche Überzeugung sonst noch vertritt. Argumente sind übrigens nicht schon deshalb falsch, weil sie auch von Leuten geteilt werden, deren politische Richtung einem nicht paßt.

Üblicherweise wird die Opposition – egal, welche Partei das gerade ist – gegen Gesetze sein, die die Bundesregierung – egal, welche Partei sie gerade stellt – einbringt. Wenn also die Landesfrauenbeauftragte sich – aus guten Gründen! – gegen ein vom Bund eingebrachtes Gesetz wendet, wird sie zwangsläufig mit der Opposition in einem Boot sitzen. Dies gilt übrigens auch für den Fall, daß die Opposition von der CDU (hier bitte einsetzen: der CSU, den Grünen, der PDS, der FDP, den Grauen Panthern...)gestellt wird, ebenfalls. Das nennt man dann: Die Landesbeauftragte ist überparteilich.

Dr. Barbara Loer

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen