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"Liebe taz..." Fehlinterpretation - betr.: Stadtwerke: millionenschwerer Fehler, taz-Bremen vom 12.10.1996

Betr.: Stadtwerke: millionenschwere Fehler, taz vom 12.10.

Die Stadtwerke haben im ersten Quartal 1995 mit Gewerkschaften und Betriebsräten die Bedingungen für das vorzeitige Ausscheiden von MitarbeiterInnen im Rahmen des Entwicklungskonzeptes vereinbart. Vorausgegangen sind Gepräche mit dem zuständigen Arbeitgeberverband, mit anderen Unternehmen und mit Vetretern des Arbeitsamtes Bremen. Gerade die Gespräche mit Vertretern des Arbeitsamtes waren sachlich und konstruktiv, die Ergebnisse wurden wesentliche Grundlagen für den nach Betriebsverfassungsgesetz erforderlichen Interessenausgleich.

Fehler, erst recht millionenschwere, sind bis heute nicht erkennbar. Alle vom Arbeitsamt genannten und für die Zukunft möglichen Entwicklungen wurden berücksichtigt und den Maßnahmen ebenso wie den Berechnungen der finanziellen Auswirkungen zugrunde gelegt.

Das bedeutet nicht, daß wir uns in allen Punkten die Auslegung des Arbeitsamtes zu eigen gemacht haben. Dort, wo das Gesetz Lücken enthält, weil es nicht alle Fallgestaltungen in Unternehmen explizit berücksichtigen kann, hoffen wir über gerichtliche Entscheidungen Rechtssicherheit zu erreichen. Sollten die Gerichte die Rechtsauffassung der Bundesanstalt für Arbeit bestätigen, droht kein Mehraufwand für die Stadtwerke Bremen, weil die Position in Kenntnis der Haltung der Bundesanstalt bereits berücksichtigt worden ist. Sollten wir obsiegen, wird der Aufwand für das Unternehmen sinken.

Für einen Teilbereich der strittigen Fälle deutet sich an, daß die Rechtsprechung die Auffassung der Bundesanstalt für Arbeit bestätigt. Entsprechende - überwiegend erstinstanzliche - Urteile liegen bereits vor. Das läßt erkennen, daß die Stadtwerke Bremen mit ihrer Auslegung nicht alleine stehen. Letztlich ist es auch unsere Aufgabe, bei Gesetzeslücken die möglichen Ansprüche geltend zu machen, um Nachteile für das Unternehemen zu vermeiden.

Die Leistungen des Arbeitsames an die Vorruheständler sind im übrigen nicht die einzige Einflußgröße, die eine solche Regelung beeinflußt. Weder ein sofortiges Ausscheiden aller MitarbeiterInnen, deren Arbeitsplätze entfallen, noch der Ihnen scheinbar naheliegende Gedanke einer Optimierung der „Staatsknete“ in Form von Leistungen des Arbeitsamtes führen zu einem betrieblichen Optimum. Nur die Berücksichtigung aller Einflußfaktoren bewirkt die betrieblich und betriebswirtschaftlich beste Lösung.

Jörg Willipinski, Vorstand Stadtwerke Bremen

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