publikationen : Öffentlich und kostenfrei
Das von der Bundesregierung geplante neue Urheberrecht wird nicht nur von vielen Journalisten abgelehnt. Auch Wissenschaftsorganisationen und publizierende Forscher sehen große Benachteiligungen auf sich zu kommen. So ist geplant, dass auch die elektronischen Verwertungsrechte von wissenschaftlichen Aufsätzen, die vor Jahren schon in einem Printmagazin veröffentlicht wurden, von dem Verlag wahrgenommen werden dürfen. Der Urheber des Aufsatzes muss dazu nicht gefragt werden. Er hat lediglich ein Vetorecht, wenn er davon erfährt, dass der Verlag die Absicht hat, seine Publikation in einer elektronischen Datenbank anzubieten. Fraglich ist, ob ein Verlag, der ja mit seinem elektronischem Archiv Geld verdienen möchte, dann dem Wissenschaftsautor auch noch erlauben wird, dass dieser die eigene Publikation auf seiner Homepage für die Allgemeinheit zugänglich macht. Auch Forschungseinrichtungen könnten Schwierigkeiten bekommen, wenn sie die Publikationen ihrer Mitarbeiter im Internet veröffentlichen. Kostenfrei und für alle zugänglich müssen Forschungsergebnisse sein. Dieser Ansicht ist auch der Akademische Senat der Berliner Humboldt-Universität (HU). Er verabschiedete am Dienstag als eine der ersten deutschen Hochschulen eine so genannte Open-Access-Erklärung. Damit sind alle HU-Forscher aufgefordert ihre Arbeiten in über das Internet frei zugänglichen Open-Access-Plattformen zu veröffentlichen. Kopien von älteren Veröffentlichungen will die HU selbst auf ihrem Internetserver ablegen. WOLFGANG LÖHR