pachls nachsichten : In dubio pro reibach
Der Kabarettist HEINRICH PACHL hat links seinen festen Platz
Bricht mir ein Schläger das Nasenbein und die Untat wird durch ein Gericht gesühnt, kann ich als Geschädigter im Prozess meine Interessen wahrnehmen –als Nebenkläger. Ganz dazu im Unterschied, wenn Müllmänner in mein Konto einbrechen. Obwohl da Täter vor Gericht stehen, geht die Untat (das Ausrauben meines Kontos durch die Müll-Mafia) ungehindert weiter.
Wie Richter und Staatsanwalt sich in dubio pro reo auch mühen mögen, Schuldige zu verurteilen – das schmeichelt im besten Fall meinem Gerechtigkeitsempfinden – aber als Geschädigter liege ich mit meinem Klagen voll daneben. Zudem stellt sich im Prozess heraus, dass die Kölner Müllverbrennung durch Bestechung im Kaufpreis sogar billiger wurde, weil die Baufirma Steinmüller nicht den üblichen Generalunternehmeraufschlag von 8 Prozent bekam, dafür gab es 3 Prozent Schmiergelder. Bleiben 5 Prozent zu meinen Gunsten.
Im Verfahren geht es um einzelne Millionen, die der eine weitergegeben, der andere aber nicht bekommen haben will. Wie drei Hütchenspieler, die sich gegenseitig beschuldigen. Von denen will der eine, Rüther, gar nichts bekommen haben. Wenn das stimmte, wäre auch der andere, Michelfelder, fast aus dem Schneider, nur der dritte, Eisermann, auf dessen Aussage sich die Beschuldigung von Rüther und Michelfelder stützt, müsste die Millionen, die er R. und M. gegeben haben will, entweder selbst kassiert oder mit anderen geteilt haben.
Wäre im Zweifelsfall die Frage mit wem? Wobei dem Vernehmen nach Eisermann es Ruschmeier durchaus zugetraut hat, Geld über Kumpel Wienand bekommen zu haben, was dieser abstreitet. Wenn Eisermann es Ruschmeier aber zutraute, unterstellte er logischerweise, dass Ruschmeier zumindest in die Provisionsvorgänge als solche hätte eingeweiht sein müssen, was wiederum Ruschmeier abstreitet. Aber da ist Eisermann plausibler, der behauptet hat, dass Ruschmeier die Fa. Holzmann im Geschäft haben wollte, was Ruschmeier bestritt, obwohl Eisermann ihm doch nichts Böses wollte. Wäre aber Ruschmeier in die Provisions-Abmachung eingeweiht gewesen, wären die Müll-Verträge nichtig, weil sie bei erwiesener Korruption aufgelöst werden könnten. Wir kämen endlich ans Eingemachte, der Betrug an meinem Konto könnte aufhören. Aber auch hier: in dubio pro reibach.