nicht überraschend: : Lehrer doof wie alle anderen
Eigentlich ist die Geschichte, dass sich Lehrer von Tweety und Co. bestechen lassen, zu vernachlässigen. Ein wahrscheinlich eifriger Staatsanwalt, dessen Frau Pädagogin ist und eine Freikarte des mittlerweile zweitklassigen Themenparks erhalten hat, findet heraus, dass der Freizeitpark-Betreiber LehrerInnen mit Freikarten für Vergnügungsparks eingedeckt hat. Strafbar? Ist Schaden entstanden?
KOMMENTAR VON ELMAR KOK
Müssen Eltern besorgt sein, dass ihre Kinder von LehrerInnen gegen ihren Willen in den Bottroper Vergnügungspark geschleppt wurden, damit PaukerInnen in ihrer langen unterrichtsfreien Zeit über das Jahr verteilt sämtliche anderen Parks der Bottroper Betreiber-Firma in Europa umsonst besuchen konnten?
Wahrscheinlich nicht. Schlimmer ist es zu wissen, dass Tweety und die Bauernfänger in den LehrerInnen so ahnungslose AdressatInnen gefunden haben, dass es ein Leichtes war, die Freikarten abzusetzen. Denn wenn nicht einmal die PaukerInnen wissen, was sie annehmen dürfen und was nicht, ist es um sie nicht besser bestellt, als um den Rest der Bevölkerung.
Mal abgesehen davon, dass Wandertage zu anderen Orten sich von Pädagogenseite aus sicherlich leichter überstehen lassen als in den Nachbauten von Gotham City: Staatsdiener, so sie denn immer noch Beamte sind und in der Mehrheit auch sein wollen, müssen sich im Dienstrecht auskennen.