nachrichten:
Landkreis muss Operation zahlen
Behörden können die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen minderjähriger Asylbewerber nicht einfach verweigern. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Es urteilte im Fall eines Georgiers, der 2022 mit seinen Eltern nach Deutschland kam. Er leidet an einer chronischen Krankheit und hat dauerhaft starke Schmerzen. Seine Eltern hatten gehofft, ihm in Deutschland eine bessere Versorgung zu ermöglichen. Die Asylanträge wurden jedoch abgelehnt. Ärzte empfahlen eine Operation, durch die der Junge schmerzfrei werden könne. Die Kosten von 17.600 Euro wollte der zuständige Landkreis nicht übernehmen – die Operation sei angesichts der Ausreisepflicht nicht erforderlich. Das Gericht verpflichtete jedoch den Landkreis, die Kosten zu tragen. (epd)
Kein Bier am Hauptbahnhof
Nach dem Waffenverbot am Hamburger Hauptbahnhof plant die Innenbehörde nun auch ein Alkoholkonsumverbot. Eine entsprechende Gesetzesänderung sei in Arbeit, teilte die Innenbehörde mit. Ziel sei es, den Hauptbahnhof sicherer zu machen. In Kraft treten soll die Regelung voraussichtlich im Frühjahr. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt, (dpa)
Niedersachsen schiebt nicht mehr in den Sudan ab
Wegen der Gewalt im Sudan hat Niedersachsen Abschiebungen in das Land vorerst ausgesetzt. Abschiebungen dorthin seien aufgrund des Krieges nicht möglich, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums. Ausnahmen gebe es bei schweren Straftätern. Es handele sich nicht um einen formalen Abschiebestopp im Sinne des Aufenthaltsgesetzes. (dpa)
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