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Böller-Klage gescheitert
Zwei Böller-Fans sind mit ihren Eilanträgen gegen das Feuerwerksverbot an Silvester vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gescheitert. Das zur Eindämmung der Coronapandemie erlassene Verbot diene vorrangig der Reduzierung menschlicher Kontakte und sei auch geeignet, Ansammlungen von Personen zu verhindern. Das gelte auch für den privaten Raum, erläuterte das Gericht am Montag die gleichlautenden Entscheidungen zweier Kammern. Einer der Antragsteller habe dagegen bereits Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erhoben. Nach Auffassung der Kammern dürfte sich das Feuerwerksverbot als notwendige Schutzmaßnahme zur Eindämmung der Pandemie erweisen. (dpa)
Falsche Masken-Atteste
Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen einen Mediziner wegen des Ausstellens falscher Atteste im Zusammenhang mit der Coronapandemie. „Die verfahrensgegenständlichen Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht waren bei unterschiedlichen Gelegenheiten, beispielsweise bei Kontrollen in Zügen, aufgefallen“, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag auf Anfrage mit. Der Hamburger Arzt ist bekannter Coronaskeptiker und bereits bei einer „Querdenken“-Demonstration als Redner aufgetreten. Außerdem gehört er zur coronakritischen Initiative „Ärzte für Aufklärung“. Im Falle einer Verurteilung könnte ihm der Entzug der Approbation drohen. (dpa)
Uni plant digitales Semester
Die Uni Hamburg plant trotz der angelaufenen Corona-Impfungen auch das Sommersemester 2021 weitgehend digital. „Ein reines Präsenzsemester halte ich für unrealistisch – dazu müssten die Corona-Impfungen schon im Frühjahr einen Masseneffekt haben“, sagte Hochschulpräsident Dieter Lenzen dem Hamburger Abendblatt. Junge Menschen würden bis dahin höchstwahrscheinlich noch nicht geimpft sein. „Deshalb planen wir das Sommersemester mit größtenteils digitaler Lehre in unseren knapp 200 Studiengängen.“ Denn solange die Abstandsregeln für alle Räume gälten, seien Präsenzveranstaltungen nur für maximal 15 Prozent der Studierenden möglich. (dpa)
Gemeinsame Frauenhaus-Nutzung verlängert
Hamburg und Schleswig-Holstein haben ihre Vereinbarung zur gegenseitigen Nutzung von Frauenhausplätzen um zwei Jahre verlängert. Frauen und Kinder aus Hamburg und Schleswig-Holstein können bereits seit 2014 in Frauenhäusern im jeweils anderen Bundesland untergebracht werden, wie die Sozialbehörde am Montag mitteilte. Dafür bezahle Hamburg an den nördlichen Nachbarn maximal 230.000 Euro pro Jahr, während sich Schleswig-Holstein mit jährlich 30.000 Euro an der Hamburger Koordinierungsstelle „24/7“ beteilige. In Hamburg gibt es sechs Frauenhäuser mit rund 240 Plätzen, in Schleswig-Holstein sind es 16 mit 320 regulären Plätzen. (dpa)
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