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moneta Zur Abwechslung: Gute Nachrichten

Mit der Reformierung des Steuergesetzes 2007 soll – laut Kabinettsbeschluss – eine entscheidende Änderung bei der Basisrente, auch „Rürup-Rente“, umgesetzt werden: Die leidige „Günstigerprüfung“ soll entfallen. Denn diese Prüfung, die häufig vor dem Vertragsabschluss aus Unwissenheit auf der einen und Profitgier auf der anderen Seite gar nicht durchgeführt wurde, brachte bis jetzt für die meisten ein eher trauriges Ergebnis zutage.

Viele können die Beiträge zur Basisrente gar nicht steuerlich absetzen, weil Vorsorgeaufwendungen nach altem Recht (Lebens- und Rentenversicherungen) dagegengerechnet werden. Wer die Vorsorgeaufwendungen nach altem Recht voll ausgeschöpft hat, fängt erst ab etwa 4.500 Euro Jahresbeitrag an, Steuern zu sparen. Später muss die Rente aber voll versteuert werden. Und so hatte Herr Rürup das nicht gemeint! Er wollte vor allem den Selbständigen endlich eine Möglichkeit schaffen, Altersvorsorge aus unversteuerten Beiträgen zu gestalten.

Gehen wir davon aus, dass die geplanten Änderungen durch die Instanzen gehen, können die Beiträge zur Basisrente vom ersten Euro an abgesetzt werden – bis zu einem Betrag von 20.000 Euro jährlich. Absetzbar davon sind dieses Jahr 62 Prozent, bis 2025 auf 100 Prozent steigend. Daran erinnert sei in diesem Kontext, dass „Rürup-Renten“ nicht kapitalisierbar sind, also nur als lebenslange Rente fließen dürfen. Der Vorteil aber: sie sind vor dem Zugriff der Behörden – sei es wegen Arbeitslosigkeit, sei es wegen Pflegebedürftigkeit der Eltern – geschützt. Und noch etwas: viele Versicherer bieten heute absolut flexible Zahlungsmodalitäten. Wer zum Beispiel 50 Euro monatlich zahlt und am Jahresende einen hübschen Überschuss verzeichnet, kann problemlos und legal mehrere Tausender auf diese Weise „verschwinden“ lassen.

SUSANNE KAZEMIEH