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Archiv-Artikel

miethai & coNebenkostenbelege Sorgfältig prüfen

Vermieter und Verwaltungen nutzen oft die Gelegenheit, Kosten auf die MieterInnen abzuwälzen, die eigentlich der Vermieter selbst zu tragen hätte. Zweifel an den Abrechnungen waren daher oft berechtigt. Ein Teil dieser Zweifel kann durch die Prüfung der Originalbelege beim Vermieter beseitigt werden. Darauf besteht ein rechtlicher Anspruch (§ 259 BGB). Dazu kann auch ein Bekannter oder eine andere Person (z.B. von Mieter helfen Mietern) beauftragt werden.

Der Vermieter darf die Prüfung der Belege auch nicht mit dem Argument des Datenschutzes zurückweisen. Nicht einmal bei Gehaltsunterlagen, die den Hausmeister betreffen. Wohnt der Vermieter nicht im gleichen Ort, so kann die Zusendung von Belegkopien verlangt werden. Für Sozialwohnungen gilt dieses Recht unabhängig vom Wohnort des Vermieters. Allerdings kann der Vermieter die Kopierkosten in Rechnung stellen. Manche Gerichte halten sogar einen Preis von bis zu einer Mark pro Kopie für gerechtfertigt.

Auch wenn eine Belegeinsicht zeitaufwendig ist, so ist sie doch zu empfehlen. Oft wird erst beim Blick in die Unterlagen deutlich, wofür der Vermieter das Geld der MieterInnen ausgibt. Der Blick in die Verträge mit dem Hausmeister oder der Reinigungsfirma macht oft deutlich, daß diese nur einen Teil der vertraglich vereinbarten Arbeiten verrichten. Solange die Originalbelege nicht vorgelegt werden, ist eine Nachzahlung nicht fällig.

Achim Woens ist Berater bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, Tel. 431 39 40, info@mhm-hamburg.de, www.mhm-hamburg.de