miethai & co Umwandlung von Mietwohnungen : Kündigungssperrfrist verlängert
Im Januar dieses Jahres hat der Hamburger Senat die Kündigungsbeschränkungen bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen aufrecht verlängert. Hamburgern kommt damit weiterhin eine zehnjährige Kündigungssperrfrist zugute.
Für alle Mieter, deren Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft wird, besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Eine Kündigung des Erwerbers mit der Begründung „Eigenbedarf“ und wegen „Hinderung der wirtschaftlichen Verwertung“ ist mindestens drei Jahre nicht möglich, wenn der Mieter die Wohnung schon vor der Aufteilung des Hauses in Eigentumswohnungen bewohnte. Die Frist wird ab der ersten Veräußerung der Eigentumswohnung gerechnet.
Der Bundesgesetzgeber hat die Länder ermächtigt, für Regionen, in denen eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen nicht gesichert ist, die Kündigungssperrfrist auf höchstens zehn Jahre festzulegen. Davon hatte der Hamburger Senat bereits 1993 Gebrauch gemacht und durch die so genannten Sozialklauselverordnung die zehnjährige Kündigungssperrfrist für das gesamte Hamburger Stadtgebiet festgelegt. Die Geltungsdauer dieser Verordnung war bis September 2004 begrenzt.
Mieter helfen Mietern begrüßt, dass der Senat nicht der Argumentation des Grundeigentümerverbandes gefolgt ist, in Hamburg gebe es genügend Mietwohnungen und eine lange Kündigungssperrfrist würde die Schaffung von Eigentum behindern. Durch die Verordnung vom Januar wurde nun die Geltung der Kündigungssperrfrist bis zum Jahre 2014 verlängert.
Fotohinweis: Sabine Weiss ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, ☎ 431 39 40, info@mhmhamburg.de, www.mhmhamburg.de