miethai & co Menschenskinder : Geringfügige Störungen
Im Miethai der vorigen Woche ging es darum, ob ein Vermieter einen Nachmieter mit Kindern akzeptieren muss. Heute soll es darum gehen, welche Dinge Mieterinnen, die Kinder haben, beachten müssen.
Kinder dürfen in der Wohnung selbstverständlich spielen. Hierbei muss jedoch Rücksicht auf Mitbewohnerinnen genommen werden. Insbesondere die allgemeinen Ruhezeiten (13 bis 15 und 22 bis 7 Uhr), die meistens auch in der Hausordnung aufgeführt sind, müssen eingehalten werden. Geringfügige Störungen müssen jedoch auch in diesen Zeiten von den Nachbarn hingenommen werden. Darüber hinaus müssen Geräusche, die durch das Spielen, Lachen, Weinen und Schreien von Kindern entstehen, toleriert werden, da dies zum natürlichen Verhalten von Kindern gehört.
Gemeinschaftliche Einrichtungen wie Treppenhaus und Fahrstuhl dürfen grundsätzlich nicht zum Spielen genutzt werden. Das Spielen im Innenhof oder auf zum Haus gehörenden Grünflächen ist erlaubt, es sei denn die Hausordnung verbietet es ausdrücklich. Solche Verbote sind jedoch unwirksam, wenn es hierfür keine sachlichen, vernünftigen Gründe gibt (so kann z. B. das an ältere Kinder gerichtete Verbot, Fußball zu spielen, wirksam sein, wenn es in der Nähe einen Bolzplatz gibt).
Findet sich zum Thema Kinderwagen im Treppenhaus im Mietvertrag oder in der Hausordnung keine Regelung, so ist das Abstellen grundsätzlich möglich, wenn durch den Standort keine Fluchtwege versperrt werden. Besteht keine andere zumutbare Abstellmöglichkeit (die Wohnung ist zu klein oder liegt in einer der oberen Etagen, der Keller ist nur über eine Kellertreppe erreichbar) so ist die Mieterin darauf angewiesen, den Wagen im Hausflur zu lassen. Ein vertragliches Verbot wäre in einem solchen Fall unwirksam. Die Mieterin hätte einen Anspruch darauf, den Kinderwagen im Hausflur abzustellen. Dieser Anspruch bezieht sich jedoch nur auf den eigenen Kinderwagen, nicht auf den von Besuchern oder von Kindern, die die Mieterin als Tagesmutter betreut.
Christine Kiene ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, Tel. 431 39 40, info@mhm-hamburg.de, www.mhm-hamburg.de