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Archiv-Artikel

miethai & co Hamburger Mietenspiegel 2005 setzt Grenzen Vergleiche sind wichtig

Der am vergangenen Dienstag erschienene Hamburger Mietenspiegel 2005 wird erfahrungsgemäß vielen Vermietern Anlass geben, eine Mieterhöhung zu verlangen. Hat der Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen die Formalien eingehalten (diese am besten in der Beratung überprüfen lassen), stellt sich die Frage, ob die verlangte Miete auch tatsächlich der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht.

Diese wird im Hamburger Stadtgebiet durch den jeweils gültigen Mietenspiegel repräsentiert. Um eine Wohnung in ein Rasterfeld im Mietenspiegel einordnen zu können, benötigt man das Baualter, die Größe, die Ausstattung und die Wohnlage. In dem einschlägigen Rasterfeld ist ein Mittelwert sowie eine Preisspanne angegeben.

Verlangt der Vermieter z. B. den Oberwert des einschlägigen Rasterfeldes, wäre diese Vergleichsmiete nur dann richtig, wenn die Wohnung im Vergleich zu anderen Objekten dieser Kategorie aufgrund einer weit überdurchschnittlichen Ausstattung sozusagen die beste denkbare Variante wäre. Wohnungen, die insgesamt durchschnittliche Eigenschaften nach dem Maßstab der jeweiligen Baualtersklasse haben, sind hingegen im Bereich des Mittelwertes einzuordnen. Die Vergleichsmiete für besonders schlecht ausgestattete und belegene Wohnungen liegt hingegen im Bereich des Unterwertes.

Konkret sind also die Ausstattungs- sowie die Lagevor- und -nachteile einer Wohnung zu ermitteln und zu bewerten. Wichtig ist dabei, dass man seine Wohnung mit anderen Wohnungen aus derselben Baualtersklasse vergleicht. Die in einigen Wochen neu erscheinende Broschüre zum Mietenspiegel 2005 enthält eine Liste mit Merkmalen, die zu einer durchschnittlichen oder gehobenen Ausstattung gehören. Sie wird bei Mieter helfen Mietern in den Geschäftsstellen erhältlich sein.

Wir haben noch bis einschließlich Freitag, den 28.10., eine Info-Hotline geschaltet, in der allgemeine Fragen zum Hamburger Mietenspiegel 2005 beantwortet werden. Die Hotline ist von 9 bis 13 Uhr unter ☎ 431 394 55 zu erreichen.

Fotohinweis: Andree Lagemann ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, ☎ 431 39 40, info@mhmhamburg.de, www.mhm-hamburg.de