: mehrheiten
Einfach oder Kanzler?
Für die Annahme von Gesetzen genügt die einfache Mehrheit. Dabei muss die Zahl der Ja-Stimmen von anwesenden Abgeordneten die der Nein-Stimmen übersteigen. Stimmenthaltungen werden nicht berücksichtigt. Bei der gestrigen Abstimmung über die Gesundheitsreform votierten 297 Abgeordnete der rot-grünen Koalition mit Ja. Das waren zehn Voten mehr als die Hälfte der 574 abgegebenen Stimmen. Das Gesetz wäre also auch dann verabschiedet worden, wenn ihm die oppositionelle CDU/CSU nicht zugestimmt hätte. Damit war die „eigene Mehrheit“ gegeben, die Kanzler Gerhard Schröder verlangte – nicht aber die so genannte Kanzlermehrheit. Sie liegt in dem 2002 neu gewählten Bundestag bei mindestens 302 Ja-Stimmen, eine Stimme mehr als die Hälfte der 603 gesetzlichen Mitglieder. Mit der Kanzlermehrheit wird der Regierungschef gewählt oder per Misstrauensvotum gestürzt. Sie ist aber auch nötig, um Einsprüche des jetzt von der Union dominierten Bundesrats zurückzuweisen. TAZ