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Archiv-Artikel

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Die Gebühreneinzugszentrale GEZ bekommt Ärger mit den Datenschutzbeauftragten von neun Bundesländern. Diese haben dagegen protestiert, dass die GEZ Daten kommerzieller Adressenhändler beim Gebühreneinzug für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nutzen. Es sei mit datenschutzrechtlichen Grundsätzen unvereinbar, wenn sich die GEZ Adressen bei kommerziellen Händlern beschaffe und damit flächendeckende Mailing-Aktionen starte, heißt es in einer am Montag veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Die Datenschutzbeauftragten lehnten eine im Änderungsentwurf für den Rundfunkstaatsvertrag enthaltene Klausel ab, mit der die umstrittene Praxis gesetzlich legitimiert werden solle. (ap/taz)