: medienticker
Günther Wallraff (62) darf nicht als Inoffizieller Stasi-Mitarbeiter bezeichnet werden. Der Axel-Springer-Verlag unterlag am Freitag mit dem Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung Wallraffs vor dem Hamburger Landgericht. Wallraff hatte sich gegen seine Bezeichnung als „Stasi-IM“ in den Zeitungen Die Welt und Berliner Morgenpost gewehrt. Bei Wiederholung droht jetzt ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. (afp)